Vogelschmuggelring zerschlagen: Bewährungsstrafe für Metzger nach illegalem Handel mit seltenen Arten
Bewährungsstrafe für Metzger nach Vogelschmuggel mit seltenen Arten

Skrupelloser Handel mit seltenen Vögeln: Bewährungsstrafe für Schmuggler

Vor dem Amtsgericht Augsburg ist am Mittwoch ein 40-jähriger Metzger aus Bayern wegen seiner Beteiligung an einem internationalen Vogelschmuggelring verurteilt worden. Christian W. wurde Schmuggel sowie schwere Verstöße gegen den Tierschutz und das Bundesnaturschutzgesetz nachgewiesen.

Dimensionen des illegalen Handels

Zwischen 2017 und 2023 schmuggelte die Bande mehr als 27.000 exotische Vögel aus Afrika nach Europa. Darunter befanden sich 563 streng geschützte Arten wie Kappengeier, Weißrückengeier, Guineaturakos und Grünreiher. Mit gefälschten Dokumenten und erfundenen Tierarzt-Behandlungen täuschten die Täter systematisch den Zoll.

Grausame Transportbedingungen und Tierleid

Die Vögel wurden von afrikanischen Fängern in der Wildnis gefangen und per Flugzeug aus Guinea, Mali und dem Kongo nach Serbien transportiert. In einer angemieteten Quarantäne-Station herrschten katastrophale Zustände: Viele Tiere waren bereits bei Ankunft tot, weitere starben kurz darauf. Die vorgeschriebene Quarantäne wurde komplett ignoriert.

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Anschließend ging die qualvolle Reise im Transporter nach Deutschland weiter – für zahlreiche Vögel der letzte Weg. Der Staatsanwalt sprach von „erheblichem Tierleid“, das der Angeklagte verursacht habe.

Finanzielle Machenschaften und Steuerhinterziehung

Die geschmuggelten Vögel wurden nie ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet. Dadurch hinterzog die Bande Einfuhrumsatzsteuern in Höhe von über 98.000 Euro sowie weitere Zollabgaben. Die Tiere wurden anschließend für hohe Summen an private Liebhaber in ganz Europa verkauft.

Urteil des Amtsgerichts Augsburg

Das Gericht verurteilte Christian W. zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro zahlen, die an den Tierschutzverein Augsburg in Bayern fließt. Das Urteil basiert auf 25 Fällen banden- und gewerbsmäßigen Schmuggels sowie sechs Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Besonders schwer wog die Tatsache, dass 563 der eingeführten Tiere unter dem internationalen Abkommen zum Schutz bedrohter Arten standen und ohne jegliche Genehmigung importiert wurden. Der Fall zeigt die brutale Realität des illegalen Wildtierhandels und die dringende Notwendigkeit verstärkter Kontrollen.

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