Gericht prüft umstrittene CO2-Betäubung von Schweinen: Tierschützer klagen gegen Schlachthof-Praxis
Die Betäubung von Schweinen mit Kohlendioxid (CO2) vor der Schlachtung steht im Zentrum einer bedeutenden rechtlichen Auseinandersetzung. Tierrechtler und der Landestierschutzverband Niedersachsen haben eine Verbandsklage eingereicht, um dieses umstrittene Verfahren zu stoppen. Die Klage richtet sich gegen das Veterinäramt des Landkreises Vechta, das einem Schlachthof die CO2-Betäubung gestattet hatte.
Wie funktioniert die kritische Methode?
Bei der CO2-Betäubung werden Schweine in Gruppen in eine Gondel getrieben, die anschließend in einen Gasschacht mit hoher Kohlendioxid-Konzentration gefahren wird. Durch das Gas werden die Tiere bewusstlos gemacht, bevor sie nach oben transportiert und getötet werden. Aus wirtschaftlicher Sicht bietet dieses Verfahren den Vorteil, dass mehrere Schweine gleichzeitig betäubt werden können, was die Stundenleistung in Schlachtbetrieben erhöht.
Massive Tierschutzbedenken und wissenschaftliche Erkenntnisse
Die Tierärztin Marietheres Reinke, Geschäftsführerin der Agentur „Expertise for Animals“, beschreibt die gravierenden Auswirkungen: „Das CO2 reizt die Schleimhäute der Tiere extrem, was zu brennenden Schmerzen an Augen, Rachen, Nase und Luftröhre führt.“ Zusätzlich verursache das Gas Atemnot, die zu Beginn der Betäubungsphase Panikreaktionen auslöse. Die Schweine versuchten zu fliehen, stiegen übereinander und verletzten sich dabei gegenseitig.
Laut einer Studie des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) führen alternative Betäubungsmethoden mit sogenannten Inertgasen wie Argon oder Stickstoff dazu, dass die Tiere deutlich weniger Schmerzen und Angst erfahren. Die Wissenschaftler sehen hier klare Vorteile für den Tierschutz und konnten keine relevanten Unterschiede in der Fleischbeschaffenheit feststellen. Allerdings ist die Forschung zu diesen Alternativen noch nicht so weit fortgeschritten, dass sie im benötigten industriellen Umfang praktisch eingesetzt werden könnten.
Rechtliche Kontroverse und wirtschaftliche Interessen
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) vertritt die Position, dass die CO2-Betäubung sowohl gegen deutsches als auch gegen EU-Tierschutzrecht verstößt. Nach deutschem Recht ist es verboten, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen zuzufügen. Das Ausschließen von Alternativen aus rein wirtschaftlichen Erwägungen stelle keinen solchen rechtfertigenden Grund dar.
Steffen Reiter, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Fleischwirtschaft, verteidigt dagegen die Praxis: „Die CO2-Betäubung ist ein weltweit etabliertes und in der EU zugelassenes Verfahren. Die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen wird durch betriebliche Eigenkontrollen und amtliche Veterinärbehörden umfassend überwacht.“
Positionen der Behörden und Ausblick
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium in Hannover äußert sich zwar kritisch zu den Nachteilen der CO2-Betäubung, verweist aber gleichzeitig auf deren Zulässigkeit gemäß EU-Verordnung. Fachleute haben ein Eckpunktepapier erarbeitet, das als Praxisleitfaden für einen schonenderen Zutrieb der Schweine dienen soll, um das Atemnotsyndrom zu reduzieren.
Die jetzt eingereichte Klage zielt darauf ab, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die CO2-Betäubung mit dem deutschen Tierschutzrecht vereinbar ist. Aktivisten hatten zuvor heimliche Videoaufnahmen veröffentlicht, die die Auswirkungen der Methode auf die Tiere dokumentieren. Das Verfahren könnte wegweisend für die Zukunft der Schlachtungspraxis in Deutschland werden.



