Geflügelpest in Kaeselow: Hühner und Enten getötet
Geflügelpest: Hühner und Enten in Kaeselow getötet

In einer privaten Hobbygeflügelhaltung in Kaeselow bei Lützow ist am 7. Mai 2026 der Ausbruch der Geflügelpest (H5N1) amtlich festgestellt worden. Der Landkreis Nordwestmecklenburg informierte darüber. Die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der betroffenen Tiere seien bereits erfolgt. Aufgrund des nur punktuellen Eintrages des Virus in eine Kleinsthaltung ohne Kontakt zu anderen Geflügelbeständen werde von der Einrichtung von Sperrzonen abgesehen.

Landrat mahnt zur Wachsamkeit

„Dieser Fall und Nachweise des Virus in den vergangenen Jahren auch außerhalb der typischen Influenzasaison im Herbst und Winter zeigen, dass sich das Geflügelpestvirus inzwischen das ganze Jahr über in mehr oder weniger hoher Intensität in unserer Region befindet. Deshalb gilt es für alle Geflügelhalter nun, den Schutz ihrer Tiere vor der Einschleppung des Geflügelpestvirus das ganze Jahr über im Auge zu behalten“, mahnt Nordwestmecklenburgs Landrat Tino Schomann zur Wachsamkeit.

In dem aktuell betroffenen Bestand in Kaeselow wurden vor dem Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen sieben Hühner und 15 Enten gehalten. Der Geflügelbestand war aufgefallen, da innerhalb sehr kurzer Zeit fünf Hühner verendeten. Die nach der Meldung des Geschehens laut Landkreis noch am selben Tag entnommenen Proben wurden zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) und an das Nationale Referenzlabor beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eingesandt. Vom FLI wurde das Vorliegen des hochpathogenen Subtyps H5N1 des Aviären Influenzavirus bestätigt.

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Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter

Das Veterinäramt des Landkreises Nordwestmecklenburg fordert Geflügelhalter deshalb auf, verschiedene Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen. Dazu gehört, zu hofnahen Gewässern und Wildvogeleinflug eine Barriere zu schaffen und den direkten und indirekten Kontakt, beispielsweise durch Ausscheidungen, zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern. Nach Angaben des Landkreises sind folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
  • Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste tierärztlich abklären beziehungsweise informieren Sie das Veterinäramt des Landkreises Nordwestmecklenburg.

Bei fachspezifischen Fragen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes zur Verfügung, telefonisch unter 03841 3040 3901 oder per E-Mail. In Notfällen ist über die Leitstelle Westmecklenburg 0385 50000 der Bereitschaftsdienst der Amtstierärzte erreichbar.

Der aktuelle Erreger ist nach Angaben des Landkreises für den Menschen nicht gefährlich. Gut zu wissen sei, dass die Lebensmittelproduzenten, die Geflügel und deren Produkte verwerten, durch die Behörden und den Handel kontrolliert werden. Eine Gefahr etwa von Eiern oder Fleisch gehe also nicht aus.

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