Newcastle-Krankheit: Neue Regeln für Geflügelhalter in der Prignitz
Newcastle-Krankheit: Regeln für Geflügelhalter in Prignitz

Seit Februar wurden in Geflügelhaltungen in Brandenburg fast 50 Ausbrüche der sogenannten Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt. Daher hat auch der Landkreis Prignitz am Montag eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Krankheit herausgegeben, wie Kreissprecher Bernd Atzenroth mitteilte. Sie tritt am Dienstag in Kraft.

Diese Maßnahmen gelten jetzt

Angesichts der massiven Ausbrüche im Süden und Südosten des Landes seien Maßnahmen für ganz Brandenburg angeordnet worden, vor allem weil die Krankheit etwa durch ein hohes Infektionsrisiko innerhalb kurzer Zeit einen sehr hohen Schaden verursache, hieß es. Zum Schutz vor der Einschleppung dieser Variante des Erregers in Geflügelbestände – seien es Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse - und Taubenbeständen untersagt der Landkreis Prignitz alle Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder Tauben, insbesondere Taubenauflässe.

Zudem sind alle Geflügelhaltungen ab einer Verlustrate innerhalb von 24 Stunden von drei Prozent bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder ein Prozent bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren oder einer auffälligen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtsgrundlage dem Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung sofort zu melden. Die betroffenen Tiere sind durch amtliche Proben virologisch auf die Newcastle-Krankheit zu untersuchen.

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Diese Maßnahme dient den Angaben zufolge vor allem der Früherkennung eines Ausbruchs. Der Landkreis weist darüber hinaus alle Halter von Hühnern und Puten ausdrücklich auf die bestehende Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit hin. Diese Pflicht gelte unabhängig von der Größe des Bestandes sowohl für gewerbliche Geflügelhaltungen als auch für private Hobbyhaltungen jeder Größe. Die Impfung von Tauben gegen Paramyxovirose werde dringend empfohlen.

Hier können sich Geflügelhalter melden

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruskrankheit. Betroffen sind vor allem Hühner und Puten, aber auch andere Vogelarten, etwa Enten, Gänse, Strauße oder Tauben. Für Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Symptome bei Tieren sind unter anderem ein drastischer Rückgang der Legeleistung, dünnschalige bis schalenlose Eier oder hochgradige Apathie.

Jeder Halter von Geflügel hat nach Angaben des Landkreises seinen Tierbestand, sollte dies noch nicht geschehen sein, im Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz schriftlich, telefonisch unter 03876/713-402 bzw. -413, oder per Mail unter tierseuchen@kreis-prignitz.de anzumelden.

Alle Halter von Geflügel und Tauben weist der Landkreis auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hin. Auf der Internetseite des Landkreises Prignitz sind entsprechende Merkblätter einsehbar. Die Tierseuchenallgemeinverfügung ist auch im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht worden. Alle Bestimmungen im genauen und ausführlichen Wortlaut gibt es hier.

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