Newcastle-Krankheit kehrt zurück: Sachsen verschärft Impfkontrollen bei Geflügel
Newcastle-Krankheit: Sachsen verschärft Impfkontrollen

Newcastle-Krankheit kehrt nach Deutschland zurück: Sachsen reagiert mit verschärften Kontrollen

Nach den ersten Ausbrüchen der hochansteckenden Newcastle-Krankheit bei Geflügel in Brandenburg und Bayern verschärfen die Veterinärämter in Sachsen die Impfkontrollen bei Tierhaltern. Das sächsische Gesundheitsministerium teilte mit, dass die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter verstärkte Kontrollen in Geflügelhaltungen durchführen werden. Diese Maßnahmen werden durch intensive Aufklärungsarbeit begleitet, um die Geflügelhalter für die Risiken zu sensibilisieren.

Impfpflicht und mangelhafter Immunisierungsgrad in kleinen Beständen

Für die Newcastle-Krankheit, die auch als "atypische Geflügelpest" bezeichnet wird, besteht für Geflügelhalter eine gesetzliche Impfpflicht. Das Ministerium wies jedoch darauf hin, dass in der Vergangenheit besonders bei Haltungen mit wenigen Tieren ein mangelhafter Immunisierungsgrad festgestellt wurde. Viele Halter würden sich in einer scheinbaren Sicherheit wiegen, da es in den vergangenen Jahren nur selten zu Ausbrüchen der Krankheit in Sachsen gekommen ist.

Bundesweite Ausbrüche und präventive Maßnahmen

Ende Februar hatte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald über den ersten bundesweiten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 30 Jahren in Brandenburg informiert. Bis zum Donnerstag gab es acht bestätigte Ausbrüche auf Geflügelfarmen in Brandenburg und Bayern. Rund 125.000 Tiere wurden vorsorglich getötet. Die Erkrankung verläuft bei den Tieren in der Regel tödlich, für den Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich.

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Das Ministerium betonte, dass eine erhebliche Gefährdungslage für Geflügelbetriebe und andere Vogelhaltungen wie Zoos besteht, auch im Zusammenhang mit der ebenfalls zirkulierenden Vogelgrippe. Daher empfiehlt es allen Haltern:

  • Den Impfstatus ihrer Tiere zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen
  • Sorgfältige Stallhygiene einzuhalten
  • Unnötige Kontakte mit anderen Tierbeständen zu vermeiden
  • Auf die Teilnahme an Geflügelausstellungen und -märkten zu verzichten

Symptome und Meldepflicht

Ein Ausbruch der Newcastle-Krankheit äußert sich durch verschiedene Symptome, darunter:

  1. Leistungsverlust, Apathie und Fressunlust
  2. Atemwegssymptome wie Keuchen oder Niesen
  3. Störungen des zentralen Nervensystems, die sich durch Zittern, Lähmungen der Flügel oder Schwierigkeiten beim Stehen bemerkbar machen

Das Auftreten dieser Symptome oder ein plötzlicher hoher Sterblichkeit im Bestand ist sofort meldepflichtig. Die Behörden appellieren an alle Geflügelhalter, wachsam zu bleiben und bei Verdachtsfällen umgehend die zuständigen Veterinärämter zu informieren.

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