Tierschützer erheben schwere Vorwürfe gegen Brandenburger Entenmasthof
Tierschützer erheben Vorwürfe gegen Brandenburger Entenmasthof

Erneute Vorwürfe der Tierquälerei gegen Brandenburger Geflügelbetrieb

Zum wiederholten Mal steht ein Brandenburger Entenmasthof im Fokus von Tierschutzermittlungen. Der Verein Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen den Betrieb erstattet, nachdem Aufnahmen aus dem Dezember vergangenen Jahres schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentieren sollen.

Videoaufnahmen zeigen angeblich systematische Misshandlungen

Laut Berichten des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) zeigen die Videos Szenen, in denen Mitarbeiter Enten beim Verladen für den Transport zum Schlachthof treten und die Tiere durch den Stall werfen. ARIWA spricht von mehr als 1400 dokumentierten Tritten. „Diese Bilder zeigen keine Einzelfälle, sondern klassische Systemprobleme in der Tierhaltung“, erklärt der Verein. Aus Zeitdruck und Überforderung würden Tiere getreten, geworfen oder geschlagen, um sie schnellstmöglich zum Laufen zu bewegen.

Die Landestierschutzbeauftragte Brandenburgs, Anne Zinke, bestätigte nach Sichtung des Materials ganz klare Tierschutzverstöße. „Man darf Tiere nicht treten oder durch die Gegend schleudern“, ergänzte Anna Schubert von ARIWA gegenüber rbb24 Recherche. Der betroffene Entenmasthof befindet sich im Südosten Berlins im Landkreis Oder-Spree, genauere Standortangaben wurden nicht öffentlich gemacht.

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Betrieb weist Vorwürfe entschieden zurück

Der Entenmasthof hat die Anschuldigungen umgehend zurückgewiesen. Der Anwalt der Geschäftsführung teilte dem RBB mit, in den Aufzeichnungen seien keine strafbaren oder ordnungswidrigen Tierschutzverletzungen erkennbar. „Die Tiere zeigen keinerlei Anzeichen dafür, dass ihnen durch das Treiben erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt würden“, so die rechtliche Vertretung. Eine fachtierärztliche Begutachtung der Videos habe diese Einschätzung bestätigt.

Das zuständige Veterinäramt im Landkreis Oder-Spree befasst sich nun in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft mit dem Fall. Bereits im Jahr 2023 hatte ARIWA denselben Betrieb wegen ähnlicher Verstöße angezeigt. Nach Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 2000 Euro wurde das damalige Verfahren eingestellt.

Die aktuellen Ermittlungen werfen erneut Fragen zur Kontrolle und Durchsetzung von Tierschutzstandards in der Geflügelhaltung auf. Während Tierschützer von systematischen Problemen sprechen, betont der Betrieb die Rechtmäßigkeit seiner Abläufe. Die Behörden müssen nun klären, ob es sich bei den dokumentierten Vorfällen um bedauerliche Einzelfälle oder strukturelle Mängel handelt.

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