Wolf nach Hamburger Angriff mit Sender ausgewildert: Überwachung auf Bewährung
Der Wolf, der vor einer Woche eine Frau in einer Hamburger Einkaufspassage verletzte, ist wieder in Freiheit. Die Umweltbehörde der Hansestadt gab bekannt, dass das Jungtier am Ostersonntag ausgewildert wurde. Allerdings handelt es sich dabei um eine Auswilderung auf Bewährung, wie Umweltsenatorin Katharina Fegebank (Grüne) betonte.
Lückenlose Überwachung durch GPS-Sender
Das Tier wurde mit einem Sender ausgestattet, der den Behörden jederzeit den genauen Standort des Wolfs übermittelt. „Es ist eine Auswilderung auf Bewährung“, erklärte Fegebank. „Der Wolf ist nun mit einem Sender ausgestattet und der Standort des Tieres den Behörden zu jeder Zeit bekannt.“ Im Rahmen des länderübergreifenden LIFE Wild Wolf-Projekts wird das Tier kontinuierlich überwacht. Jäger könnten im Ernstfall unmittelbar eingreifen, sollte sich der Wolf erneut Siedlungen nähern.
Kontroverse um den Vorfall in Altona-Altstadt
Der Vorfall ereignete sich am Montagabend des 30. März in einer kleinen Einkaufspassage an der Großen Bergstraße im Stadtteil Altona-Altstadt. Nach Angaben der Umweltbehörde hatte der Wolf die etwa 60-jährige Frau gebissen, als diese mutmaßlich versuchte, das panische Tier durch die gläsernen Automatiktüren nach draußen zu lassen. Anschließend rannte der Wolf mehrere Kilometer durch die Hamburger Innenstadt, bevor er in die Binnenalster sprang, wo ihn die Polizei einfing.
Das Bundesamt für Naturschutz sprach vom ersten Angriff eines Wolfs gegen einen Menschen in Deutschland seit der Wiederansiedlung der Tiere im Jahr 1998. Die Senatorin räumte ein, dass ihr die Entscheidung zur Freilassung nicht leichtgefallen sei: „Er hat das einmal getan, tut er das wieder?“, hatte sie bereits in der Vorwoche gefragt.
Naturschützer zweifeln an Biss-Vorwurf
Naturschützer bezweifeln indessen, dass es überhaupt zu einem Wolfsbiss gekommen ist. Sie verweisen auf Zeugenaussagen, nach denen der Wolf die Frau lediglich angesprungen und mit seiner Pranke im Gesicht getroffen habe. Eine Textilhändlerin mit eigenem Geschäft in der Passage sagte dem „Hamburger Abendblatt“: „Es sah eher so aus, als hätte der Wolf sie beim Anspringen mit seiner Pranke im Gesicht getroffen.“ Zudem argumentieren die Tierschützer, dass bei einem echten Wolfsbiss eine ambulante Behandlung der Verletzungen unwahrscheinlich gewesen wäre.
Am Ostersonntagnachmittag versammelten sich bis zu 150 Tierfreunde zu einer Mahnwache an der Stelle, an der der Wolf eingefangen worden war. Mit Schildern wie „Lasst ihn zurück in seine Freiheit“ oder „Ich bin keine Trophäe“ setzten sie sich für die Freilassung des Tieres ein.
Schafzüchter kritisieren Entscheidung scharf
Scharfe Kritik an der Auswilderungsentscheidung kommt vom Förderverein der Deutschen Schafhaltung (FDS). FDS-Vorsitzender Wendelin Schmücker bezeichnete die Maßnahme als „politisch motiviertes Wegsehen“. „Ein Wolf verletzt einen Menschen mitten in der Stadt – und die Antwort des Staates ist, ihn wieder freizulassen und zu beobachten“, kritisierte Schmücker. Aus seiner Sicht wäre das Töten des Wolfs rechtlich möglich gewesen, stattdessen werde sehenden Auges ein weiteres Risiko in Kauf genommen.
Rechtliche und praktische Gründe für Auswilderung
Die Hamburger Umweltbehörde begründete ihre Entscheidung mit rechtlichen und praktischen Erwägungen. „Mit der Auswilderung haben wir für diesen Wolf nun eine rechtssichere Lösung gefunden, die die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und das Tierwohl berücksichtigt“, erklärte Senatorin Fegebank. Vor der Entscheidung seien mit Expertinnen und Experten sämtliche Optionen abgewogen worden.
Die Behörde betonte, dass das Töten des Wolfs aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen sei und eine dauerhafte Unterbringung in einem Wildgehege an praktischen Hindernissen gescheitert wäre – eine Einschätzung, die zuvor bereits mehrere Wolfsexperten geäußert hatten.
Der Wolf war nach seinem Einfang zunächst in einer Wildtierauffangstation bei Sachsenhagen im niedersächsischen Landkreis Schaumburg untergebracht worden, bevor er am Ostersonntag seine Freiheit zurückerhielt. Wo genau sich das Tier nun aufhält, teilt die Umweltbehörde „im Sinne des Tierschutzes“ nicht mit.



