Deutsche Umwelthilfe fordert Verbrenner-Aus 2030: BGH prüft Klimaklagen gegen BMW und Mercedes
BGH prüft Klimaklagen: DUH will Verbrenner-Aus 2030

Deutsche Umwelthilfe fordert Verbrenner-Aus 2030: BGH prüft Klimaklagen gegen BMW und Mercedes

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen neuen rechtlichen Weg eingeschlagen, um den Klimaschutz voranzutreiben. Statt auf politische Debatten zu setzen, wendet sich die Umweltorganisation direkt an die Gerichte und fordert ein Verkaufsverbot für klimaschädliche Verbrennerfahrzeuge bei den deutschen Autoherstellern BMW und Mercedes-Benz. Das Verfahren liegt nun beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, wo heute eine mündliche Verhandlung stattfindet. Die Klage könnte weitreichende Folgen für die Automobilindustrie und das deutsche Klimarecht haben.

Was genau fordert die Deutsche Umwelthilfe?

Die DUH verlangt, dass BMW und Mercedes-Benz ab dem 31. Oktober 2030 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotoren mehr verkaufen dürfen. Diese Forderung begründet Rechtsanwalt Remo Klinger von der DUH mit der durchschnittlichen Betriebsdauer von Fahrzeugen, die bei etwas mehr als 14 Jahren liege. Da Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral werden will, müssten die Autohersteller frühzeitig umstellen. Die Kläger haben zudem Hilfsanträge gestellt, die alternative Zeiträume bis 2045 oder sogar 2050 vorsehen. Das Kernproblem sei, dass sich die Unternehmen bislang zu keinem konkreten Datum verpflichten wollten, solange keine gesetzliche Vorgabe existiere.

Die zentrale Frage, die der BGH nun klären muss, lautet: „Ist zivilrechtlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?“ Aus Sicht der DUH ist die Antwort eindeutig nein. Unternehmen müssten sich über staatliche Regulierungen hinaus an Sorgfaltspflichten halten, insbesondere wenn dadurch Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich dabei auf ihr im Grundgesetz verankertes allgemeines Persönlichkeitsrecht. Sie argumentieren, dass die hohen CO2-Emissionen von BMW und Mercedes den politischen Handlungsspielraum einschränken und später drastischere Maßnahmen zur CO2-Reduktion erforderlich machen, die wiederum ihre Freiheitsrechte verletzen würden.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Die Rolle des Klimaschutz-Urteils des Bundesverfassungsgerichts

Die Argumentation der Kläger stützt sich maßgeblich auf den berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem März 2021. Damals entschied das höchste Gericht Deutschlands, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff und Nachbesserungen erforderlich seien. Die Richterinnen und Richter betonten, dass junge Menschen durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt würden, da hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschoben wurden.

Um die globale Erwärmung wie geplant auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen, seien immer dringendere und kurzfristigere Maßnahmen nötig. Davon sei praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen. Das Bundesverfassungsgericht forderte den Gesetzgeber auf, Vorkehrungen zu treffen, um diese hohen Lasten abzumildern und die grundrechtlich gesicherte Freiheit zu wahren.

Unterschiede zum aktuellen Verfahren am BGH

Während das Bundesverfassungsgericht eine Verpflichtung des Staates behandelte, geht es am BGH nun um die Frage, ob auch private Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können. DUH-Anwalt Klinger bezeichnet dies als eine bisher ungeklärte Grundsatzfrage: „Haben große Emittenten eine rechtliche Pflicht, ihre Produktion und Produkte am verbleibenden CO2-Budget und den Klimaneutralitätszielen auszurichten?“ Die Antwort darauf könnte die künftige Klimapolitik und Unternehmensverantwortung in Deutschland maßgeblich beeinflussen.

Positionen der beklagten Autohersteller

BMW und Mercedes-Benz wehren sich gegen die Klagen. Ein Sprecher von BMW argumentiert, dass das Pariser Klimaschutzabkommen kein rechtlich verbindliches CO2-Budget für einzelne Unternehmen festlege, sondern ausschließlich nationale Selbstverpflichtungen der Staaten umfasse. Die DUH versuche, den parlamentarischen Prozess zu umgehen, um ihre politischen Anliegen durchzusetzen. Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele müsse im Plenarsaal, nicht im Gerichtssaal, geführt werden.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Mercedes-Benz begrüßt hingegen, dass der BGH grundlegende Rechtsfragen bei klimabezogenen Ansprüchen klären wird, etwa zur Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Unternehmen betont, dass Nachhaltigkeit und Klimaschutz zentrale Bestandteile seiner strategischen Ausrichtung seien, lehnt aber eine gerichtliche Verpflichtung zu einem konkreten Verbrenner-Aus ab.

Ablauf des Verfahrens und mögliche Folgen

Bisher hatten die Klagen der DUH vor den Landgerichten in München und Stuttgart sowie den Oberlandesgerichten keinen Erfolg. Der BGH ließ jedoch Revisionen zu, sodass die grundlegenden Rechtsfragen in Karlsruhe geklärt werden können. Ob bereits heute ein Urteil fällt, ist unklar. Als letzte Instanz in Zivilverfahren ist eine Entscheidung des BGH grundsätzlich nicht mehr anfechtbar. Falls jedoch Grundrechte betroffen sind, bleibt der Gang vor das Bundesverfassungsgericht offen. Die DUH behält sich diese Option vor, sollte die Klage vor dem BGH scheitern.

Politische Entwicklungen zum Verbrennerverbot

Parallel zu den rechtlichen Auseinandersetzungen gibt es auch politische Unsicherheiten. Ursprünglich war in der Europäischen Union ein Verbrennerverbot für 2035 geplant, das faktisch keine Neuzulassungen von Benzin- oder Dieselfahrzeugen mehr erlauben sollte. Ende 2025 nahm die EU-Kommission jedoch von diesen Plänen Abstand und schlug Aufweichungen und Ausnahmen vor. Dies unterstreicht die Bedeutung des BGH-Verfahrens, da es unabhängig von politischen Schwankungen klären könnte, ob Unternehmen rechtlich zu mehr Klimaschutz verpflichtet sind.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs wird mit Spannung erwartet, da es nicht nur über die Zukunft der deutschen Automobilindustrie entscheiden könnte, sondern auch einen Präzedenzfall für Klimaklagen gegen Unternehmen in Deutschland schaffen würde. Die Deutsche Umwelthilfe setzt damit ein deutliches Zeichen für strengere Klimaverpflichtungen jenseits staatlicher Regulierung.