BGH prüft Klimaklagen: Deutsche Umwelthilfe fordert Verbrenner-Aus bei BMW und Mercedes bis 2030
Während die politische Debatte über ein Verbrenner-Verbot in Deutschland und Europa wieder aufflammt, geht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen juristischen Weg. Sie hat Klimaklagen gegen die Automobilhersteller BMW und Mercedes-Benz eingereicht, die nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt werden. Die Umweltschützer fordern, dass den Unternehmen der Verkauf neuer Fahrzeuge mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren untersagt wird, idealerweise ab dem 31. Oktober 2030.
Die Forderungen der Kläger und ihre rechtliche Grundlage
Die DUH argumentiert, dass BMW und Mercedes-Benz sich bislang weigern, sich freiwillig zu einem konkreten Datum für das Ende des Verbrenner-Verkaufs zu verpflichten, solange keine gesetzliche Regelung besteht. Remo Klinger, Rechtsanwalt der DUH, betont, dass es im Verfahren um eine grundlegende Frage geht: „Ist zivilrechtlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?“ Aus Sicht der Kläger lautet die Antwort nein. Unternehmen müssten über staatliche Vorgaben hinaus Sorgfaltspflichten einhalten, insbesondere wenn dadurch Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich auf ihr im Grundgesetz verankertes allgemeines Persönlichkeitsrecht. Sie argumentieren, dass die Autohersteller durch ihren hohen CO2-Ausstoß einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets verbrauchen, was den politischen Handlungsspielraum einschränkt. Dies könnte später zu drastischen Maßnahmen führen, die ihre Freiheitsrechte beeinträchtigen würden. Diese Argumentation stützt sich auf den wegweisenden Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.
Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts und die aktuelle BGH-Verhandlung
Im März 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das damalige Klimaschutzgesetz des Bundes zu kurz griff und Nachbesserungen erforderte. Die Richterinnen und Richter betonten, dass hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf die Zeit nach 2030 verschoben wurden, was die Freiheitsrechte insbesondere jüngerer Generationen verletze. Um die globale Erwärmung auf unter 2 Grad zu begrenzen, seien immer dringendere Maßnahmen nötig, die praktisch jegliche Freiheit betreffen könnten.
Am BGH geht es nun nicht mehr um staatliche Verpflichtungen, sondern darum, ob auch große Emittenten wie BMW und Mercedes-Benz vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können. Klinger stellt die zentrale Frage: „Haben große Emittenten eine rechtliche Pflicht, ihre Produktion und Produkte am verbleibenden CO2-Budget und den Klimaneutralitätszielen auszurichten?“ Dies ist eine bisher ungeklärte Grundsatzfrage, die in Karlsruhe geklärt werden soll.
Die Positionen der beklagten Unternehmen und der Verfahrensverlauf
BMW weist die Klage zurück und argumentiert, dass das Pariser Klimaschutzabkommen kein rechtlich verbindliches CO2-Budget für einzelne Unternehmen festlege, sondern nur nationale Selbstverpflichtungen der Staaten umfasse. Ein Unternehmenssprecher erklärte, die DUH versuche, „den parlamentarischen Prozess bei der Durchsetzung ihrer politischen Anliegen zu umgehen“. Die Debatte über Klimaziele gehöre in den Plenarsaal, nicht in den Gerichtssaal.
Mercedes-Benz begrüßt hingegen, dass der BGH grundlegende Rechtsfragen klären wird, etwa zur Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Unternehmen betont, dass Nachhaltigkeit und Klimaschutz zentrale Bestandteile seiner strategischen Ausrichtung seien.
Bisher hatten die Klagen der DUH vor den Landgerichten in München und Stuttgart sowie den Oberlandesgerichten keinen Erfolg. Der BGH ließ jedoch Revisionen zu, sodass die Rechtsfragen nun in Karlsruhe verhandelt werden. Ob bereits am Montag ein Urteil fällt, ist unklar. Als letzte Instanz in Zivilverfahren ist eine BGH-Entscheidung grundsätzlich nicht mehr anfechtbar, aber bei Grundrechtsfragen bleibt der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Die DUH behält sich diese Option vor, falls die Klage scheitert.
Der politische Kontext und Ausblick
Politisch war das Ende von Verbrennern in der Europäischen Union ursprünglich für 2035 vorgesehen, mit einer Verordnung, die faktisch keine Neuzulassungen von Benzin- oder Dieselfahrzeugen mehr erlauben sollte. Ende 2025 nahm die EU-Kommission jedoch von diesen Plänen Abstand und schlug Aufweichungen und Ausnahmen vor. Dies unterstreicht die Unsicherheit in der politischen Regulierung und macht die juristischen Klagen der DUH umso relevanter.
Das BGH-Verfahren könnte somit präzedenzbildend für die Frage sein, inwieweit Unternehmen rechtlich zur Einhaltung von Klimazielen verpflichtet werden können, auch ohne explizite gesetzliche Vorgaben. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sie erhebliche Auswirkungen auf die Automobilindustrie und den Klimaschutz in Deutschland haben könnte.



