BUND erwirkt Baustopp in Karlshorst: Verwaltungsgericht prüft Klage gegen Wohnungsbauprojekt
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Berlin hat einen vorläufigen Stopp für geplante Baumfällungen im Lichtenberger Ortsteil Karlshorst erwirkt. Die Umweltschutzorganisation reichte eine Klage mit aufschiebender Wirkung beim Berliner Verwaltungsgericht ein, die das Gericht angenommen hat. Damit sind die ursprünglich für Mittwoch, den 18. Februar 2026, geplanten Arbeiten zunächst ausgesetzt.
Konflikt um Nachverdichtungsprojekt der Howoge
Im Zentrum des Rechtsstreits steht ein Bauvorhaben der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Howoge. Das Unternehmen plant an der Ilse- und Marksburgstraße in Karlshorst zusätzliche Wohnungen durch Nachverdichtung zu errichten. Für diese Bauarbeiten müssen laut BUND-Angaben auf Freiflächen einer bestehenden Wohnanlage zahlreiche Bäume und Sträucher weichen. Die Howoge hatte für dieses Vorhaben bei der Senatsumweltverwaltung eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beantragt, die der BUND nun gerichtlich verhindern will.
Artenschutzrechtliche Bedenken des BUND
Die Umweltschützer führen mehrere gewichtige Argumente gegen die geplanten Baumfällungen ins Feld. Dokumentierte Fotos belegen laut BUND, dass die im vergangenen Herbst gepflanzten Ersatzbäume noch nicht ausreichend angewachsen sind. Diese Ersatzpflanzungen sollten eigentlich als Ausgleichsmaßnahme für entfallende Ruhestätten des geschützten Haussperlings dienen.
Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Zwergfledermaus. Der BUND moniert, dass nicht ausreichend festgestellt wurde, ob sich diese geschützte Fledermausart in einem günstigen Erhaltungszustand in dem betroffenen Gebiet befindet. Aus diesen Gründen argumentieren die Umweltschützer, dass die beantragte Ausnahmegenehmigung beim Artenschutz nicht hätte erteilt werden dürfen.
Gerichtliche Entscheidung steht aus
Das Berliner Verwaltungsgericht muss nun über die eingereichte Klage des BUND entscheiden. Die Richter werden prüfen, ob die von der Senatsumweltverwaltung erteilte Ausnahmegenehmigung rechtmäßig ist oder ob die Bedenken des BUND zum Artenschutz berechtigt sind. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung bleiben die Baumfällungen vorerst untersagt, was dem BUND einen ersten Erfolg in dieser Auseinandersetzung beschert.
Der Konflikt verdeutlicht die Spannung zwischen dringend benötigtem Wohnraum und dem Schutz von Stadtgrün sowie geschützten Tierarten. Während die Howoge mit dem Bauprojekt zur Linderung der Berliner Wohnungsnot beitragen will, pocht der BUND auf die Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben und den Erhalt wertvoller innerstädtischer Grünflächen.



