Deutsche Umwelthilfe verklagt BMW und Mercedes: Wann Klimaklagen vor Gericht erfolgreich sind
Der Bundesgerichtshof nimmt aktuell eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Automobilhersteller BMW und Mercedes-Benz unter die Lupe. Dies ist bei weitem nicht der erste Fall, in dem Klimaschutz vor Gericht verhandelt wird. Doch was unterscheidet die verschiedenen Verfahren voneinander? Und unter welchen Umständen waren Klimaklagen in der Vergangenheit erfolgreich?
Klimaklagen gegen den Staat: Verfassungsgericht setzt Maßstäbe
In den vergangenen Jahren wurden Klimaklagen auf ganz unterschiedliche Weise erhoben, erklärt Rechtsanwalt und Umweltrechtsexperte Martin Beckmann. Ein Meilenstein war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz des Bundes im Jahr 2021. Das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber damals, ausreichende Vorkehrungen zu treffen, um zukünftige Einschränkungen von Freiheitsrechten durch den Klimawandel zu verhindern. Das Klimagesetz musste daraufhin nachgebessert werden.
Dieser Beschluss dient auch als Grundlage für viele zivil- oder verwaltungsrechtliche Klimaklagen, erläutert Beckmann weiter. So entschied das Bundesverwaltungsgericht im Januar, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss, weil die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen. Das Gericht bestätigte gleichzeitig, dass die Deutsche Umwelthilfe als Verband berechtigt war, eine Ergänzung des Programms einzuklagen.
Klimaklagen gegen Unternehmen: BGH prüft Fall gegen Autobauer
Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich aktuell mit einer anderen Art der Klimaklage. Statt gegen den Gesetzgeber oder Behörden wenden sich drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe diesmal gegen zwei Unternehmen: BMW und Mercedes-Benz. Es geht um die grundsätzliche Frage, ob Großemittenten vor Zivilgerichten für klimaschädliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Kläger fordern, dass der BGH die Autobauer verurteilt, den Verkauf von Verbrennern bis zum Jahr 2030 einzustellen. Wann ein Urteil in diesem Verfahren fällt, ist derzeit noch offen.
Ein anderer bemerkenswerter Fall ereignete sich 2025 am Oberlandesgericht Hamm. Ein peruanischer Bauer scheiterte dort nach sehr aufwendiger Beweisaufnahme mit einer Klimaklage gegen den Energiekonzern RWE. Er wollte Entschädigung für Maßnahmen, die notwendig seien, um sein Eigentum vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Auch wenn das Gericht am Ende die konkrete Bedrohung als zu gering einstufte, stellte es in seinem Urteil klar, dass grundsätzlich auch ein Bauer aus Peru in Deutschland gegen große Emittenten klagen kann, so Beckmann.
Internationale Klimaklagen: EGMR und niederländische Gerichte
Auch international spielen Klimaklagen eine immer größere Rolle. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied im April 2024, dass jeder Staat einen Anteil an der Verantwortung habe, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu treffen. Diese Pflicht richte sich jeweils nach den Möglichkeiten des Staates. Auch wenn das Urteil nur für die Schweiz bindend ist und hohe Anforderungen an die Beschwerdebefugnis voraussetzt, setzte es ein wichtiges Zeichen, betont Beckmann.
In den Niederlanden hatte ein Zivilgericht in Den Haag im November 2024 über eine Klimaklage gegen den britischen Öl- und Erdgaskonzern Shell entschieden. Das Gericht stellte fest, dass Unternehmen verpflichtet seien, dem Klimawandel entgegenzuwirken und ihre CO2-Emissionen zu begrenzen, auch wenn diese Verpflichtung nicht ausdrücklich in Vorschriften festgelegt sei. Allerdings könne ein Zivilgericht keine konkrete Reduktionsverpflichtung festlegen. In Kürze wird sich zeigen, wie der Bundesgerichtshof diese Frage in seinem Verfahren gegen BMW und Mercedes-Benz einstuft.



