Klimaklagen vor Gericht: Wann Umweltschützer mit Klagen gegen Staat und Unternehmen Erfolg haben
Der Kampf gegen den Klimawandel hat in den vergangenen Jahren zunehmend den Weg in den Gerichtssaal gefunden. Mit sogenannten Klimaklagen gehen Umweltverbände und Privatpersonen gegen politische Entscheidungen und wirtschaftliche Aktivitäten vor, um die Einhaltung von Klimazielen juristisch durchzusetzen. Verschiedene rechtliche Grundlagen und unterschiedliche Gerichtsebenen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Was unterscheidet die verschiedenen Verfahren voneinander? Und unter welchen Umständen waren sie bisher erfolgreich?
Klagen gegen staatliche Institutionen
„In den letzten Jahren wurden Klimaklagen auf ganz unterschiedliche Weise erhoben“, erklärt Rechtsanwalt und Umweltrechtsexperte Martin Beckmann. Ein Meilenstein war die wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz des Bundes im Jahr 2021. Das höchste deutsche Gericht verpflichtete den Gesetzgeber damals, ausreichende Vorkehrungen zu treffen, um zukünftige Einschränkungen von Freiheitsrechten durch den Klimawandel zu verhindern. Das Klimagesetz musste daraufhin nachgebessert werden.
Dieser historische Beschluss dient laut Beckmann auch als Grundlage für zahlreiche zivil- oder verwaltungsrechtliche Klimaklagen. So entschied beispielsweise das Bundesverwaltungsgericht im Januar, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss, weil die vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichend seien. Das Gericht bestätigte gleichzeitig, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als anerkannter Verband berechtigt war, eine Ergänzung des Programms einzuklagen.
Klagen gegen Wirtschaftsunternehmen
Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich aktuell mit einer anderen Form der Klimaklage. Statt gegen staatliche Institutionen richten sich drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe diesmal gegen zwei bedeutende Automobilhersteller: BMW und Mercedes-Benz. Im Zentrum steht die grundsätzliche Frage, ob Großemittenten vor Zivilgerichten für klimaschädliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Kläger fordern, dass der BGH die Autobauer verurteilt, den Verkauf von Verbrennungsmotoren bis zum Jahr 2030 vollständig einzustellen. Wann ein Urteil in diesem bedeutenden Verfahren fallen wird, ist derzeit noch offen.
Ein anderer bemerkenswerter Fall hatte bereits 2025 am Oberlandesgericht Hamm für Aufsehen gesorgt. Ein peruanischer Bauer war dort nach einer äußerst aufwendigen Beweisaufnahme mit seiner Klimaklage gegen den Energiekonzern RWE gescheitert. Er hatte Entschädigung für Schutzmaßnahmen gefordert, die notwendig seien, um sein Eigentum vor den Folgen des Klimawandels zu bewahren. Obwohl das Gericht die konkrete Bedrohungslage letztlich als zu gering einstufte, stellte es in seinem Urteil klar, dass grundsätzlich auch ein Bauer aus Peru in Deutschland gegen große Emittenten klagen kann, wie Beckmann betont.
Internationale Klimaklagen
Auch auf internationaler Ebene gewinnen Klimaklagen zunehmend an Bedeutung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im April 2024 entschieden, dass jeder Staat einen Anteil an der Verantwortung trage, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen. Diese Pflicht richte sich jeweils nach den konkreten Möglichkeiten und Ressourcen des betreffenden Staates. Obwohl das Urteil formal nur für die Schweiz bindend ist und hohe Anforderungen an die Beschwerdebefugnis stellt, setzte es laut Beckmann ein wichtiges internationales Signal.
In den Niederlanden hatte ein Zivilgericht in Den Haag im November 2024 über eine Klimaklage gegen den britischen Öl- und Erdgaskonzern Shell entschieden. Das Gericht stellte fest, dass Unternehmen grundsätzlich verpflichtet seien, dem Klimawandel entgegenzuwirken und ihre CO2-Emissionen zu begrenzen, auch wenn diese Verpflichtung nicht ausdrücklich in gesetzlichen Vorschriften festgelegt sei. Allerdings betonte das Gericht auch, dass ein Zivilgericht keine konkreten Reduktionsverpflichtungen festlegen könne. In Kürze wird sich zeigen, wie der Bundesgerichtshof diese grundlegende Frage in seinem Verfahren bewerten wird.
Die Entwicklung zeigt deutlich: Klimaklagen werden in den kommenden Jahren weiter zunehmen und die Rechtsprechung in diesem Bereich wird sich stetig weiterentwickeln. Sowohl staatliche Institutionen als auch Wirtschaftsunternehmen müssen sich auf verstärkte rechtliche Auseinandersetzungen zum Thema Klimaschutz einstellen.



