Ölförderung im Wattenmeer darf vorerst weitergehen
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in einer Zwischenentscheidung zugunsten des Betreibers Harbour Energy Germany entschieden: Die umstrittene Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im schleswig-holsteinischen Wattenmeer darf vorerst weiterlaufen. Dies gilt trotz einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die gegen die Förderung in dem sensiblen Natura 2000-Gebiet vorgeht.
Gericht wägt Folgen ab
Der 5. Senat des Gerichts traf einen sogenannten Hängebeschluss, bei dem eine Folgenabwägung im Mittelpunkt stand. „Sollte die Beschwerde nämlich im Ergebnis Erfolg haben, so wären die negativen Auswirkungen einer vorübergehenden Betriebseinstellung wegen des damit verbundenen technischen Aufwandes und der vielfältigen mittelbaren Folgen erheblich“, heißt es in der Begründung. Die bereits jetzt erkennbaren Nachteile eines Weiterbetriebs für den Fall, dass die Beschwerde letztlich keinen Erfolg hätte, wögen dagegen weniger schwer.
Hintergrund des Rechtsstreits
Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Schleswig nach Klage der Umwelthilfe per Eilverfahren entschieden, dass die Bohrinsel derzeit keine vollziehbare Fördererlaubnis habe. Harbour Energy Germany legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein und beantragte eine juristische Übergangslösung.
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert seit Jahren, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das Wattenmeer gemäß der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) nie geprüft wurden – auch nicht im aktuellen Betriebsplan für 2024 bis 2026, der im Mai ausläuft. Der Verband hatte Widerspruch gegen die Ölförderung eingelegt, der jedoch als nicht fristgerecht zurückgewiesen wurde.
Reaktionen der Beteiligten
Ein Sprecher des Betreibers Harbour Energy Germany begrüßte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. „Sie sei ein wichtiges Signal, nicht nur für Wirtschaft und Gesellschaft, sondern auch für tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Bürgerinnen und Bürger und das Land Schleswig-Holstein“, betonte er. Das Vertrauen in die Rechts- und Planungssicherheit für eine umweltverträgliche und sichere Rohstoffversorgung in Deutschland werde durch diese Entscheidung gestärkt.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner verwies dagegen darauf, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts für die Stilllegung der Mittelplate in der Sache weiterhin gültig sei. „Wir gehen davon aus, dass die Beschwerde der Betreiberfirma keinen Erfolg haben wird, da die Naturverträglichkeitsprüfung für die Ölplattform mitten im Weltnaturerbe Wattenmeer weiterhin fehlt“, erklärte er.
Wirtschaftliche Bedeutung der Förderstätte
Die Bohrinsel Mittelplate ist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für Schleswig-Holstein:
- Seit 1987 wird dort Öl in der Nordsee gefördert
- Im vergangenen Jahr waren es 858.000 Tonnen
- Schleswig-Holstein erhielt dafür 45 Millionen Euro an Förderabgaben
- Seit Produktionsbeginn insgesamt 1,8 Milliarden Euro
- Bereits rund 43 Millionen Tonnen Öl wurden gefördert
- Noch etwa zwölf Millionen Tonnen gelten als gewinnbar
Politische Dimensionen
Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne) hatte im Wirtschaftsausschuss des Landtags erklärt, dass die Landesregierung ebenfalls eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorbereite. Interessant ist dabei die politische Spannung: Während die Grünen traditionell für Umweltschutz stehen, verteidigt der grüne Minister hier eine wichtige Einnahmequelle des Landes.
Der Leiter der Rechtsabteilung des Betreibers in Deutschland, Frank Wolfram, signalisierte im Ausschuss grundsätzliche Bereitschaft zu einer freiwilligen FFH-Verträglichkeitsprüfung. Er bezifferte den unmittelbaren Schaden einer vorzeitigen Stilllegung der Plattform für Schleswig-Holstein auf 750 Millionen Euro, „konservativ geschätzt“.
Zukunftsaussichten
Im Mai 2024 hatte die Landesregierung angekündigt, keine Genehmigungen mehr für die Erschließung neuer Ölfelder im Wattenmeer zu erteilen. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer soll damit planmäßig 2041 enden. Das dort geförderte Öl wird unter anderem zur Kerosin-Produktion für den Hamburger Flughafen genutzt.
Das Oberverwaltungsgericht betonte in seiner Entscheidung, dass es keine Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts zu einer möglichen Gebietsbeeinträchtigung gebe. Auch das Ergebnis einer etwaigen FFH-Verträglichkeitsprüfung sei offen. Die endgültige Klärung des Rechtsstreits steht somit noch aus.



