Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde gegen das antisemitische Relief an der Stadtkirche in Wittenberg abgewiesen. Die Klage eines jüdischen Rentners wurde als unzulässig erklärt, die Entscheidung ist endgültig.
Das Relief, bekannt als „Judensau“, zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch Spitzhüte als Juden identifiziert werden können. Eine Figur, die nach Ansicht des Bundesgerichtshofs einen Rabbiner darstellt, hebt den Schwanz des Tieres und blickt in den After. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein.
Der Kläger Dietrich Düllmann fühlte sich durch das Relief in seinen Grundrechten verletzt. Seine Anwälte argumentierten, die Darstellung zeige Juden als „widernatürlichen Abschaum der Menschheit“ und verletze die Persönlichkeitsrechte jedes Juden in Deutschland. Sie forderten die Entfernung des Reliefs.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2022 entschieden, dass das Relief zwar „in Stein gemeißelter Antisemitismus“ sei, die Kirchengemeinde sich aber ausreichend davon distanziert habe. Ein einordnender Aufsteller mache es inzwischen als „Mahnmal“ erkennbar. Die jüdische Gemeinde sei dabei einbezogen worden.
Düllmann akzeptierte diese Entscheidung nicht und zog vor das Bundesverfassungsgericht, das die Klage jedoch ablehnte. Im Herbst 2024 wandte er sich an den EGMR, der nun ebenfalls ohne Erfolg blieb.



