Bahn und GDL einigen sich: Fünf Prozent Gehaltsplus und Ende der Streiks bis 2028
Bahn und GDL einigen sich auf Gehaltsplus und Streikende

Tarifeinigung zwischen Bahn und Lokführergewerkschaft GDL besiegelt

In einer bemerkenswerten Entwicklung haben die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) eine umfassende Tarifeinigung erzielt, die weitreichende Folgen für die Beschäftigten und den Bahnverkehr in Deutschland hat. Die Vereinbarung, die ohne die sonst üblichen Warnstreiks zustande kam, sieht unter anderem eine Gehaltssteigerung von insgesamt fünf Prozent über zwei Jahre vor und beendet die Streikgefahr bis weit ins Jahr 2028 hinein.

Konkrete Details der Tarifvereinbarung

Die Einigung umfasst mehrere zentrale Punkte, die sowohl finanzielle als auch strukturelle Verbesserungen für die Lokführer bedeuten. Die Gehälter werden in zwei Schritten erhöht: am 1. August 2026 und erneut am 1. August 2027 um jeweils 2,5 Prozent. Zusätzlich erhalten alle Beschäftigten im April 2026 eine Einmalzahlung in Höhe von 700 Euro, während Auszubildende und dual Studierende mit 350 Euro bedacht werden.

Ein besonderer Erfolg für die GDL ist die Einführung einer neuen Entgeltstufe für Beschäftigte mit besonders langer Berufserfahrung. Dieser Schritt soll die Wertschätzung für ältere Mitarbeiter erhöhen und langjährige Dienstzeiten angemessen honorieren. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und endet planmäßig Ende 2027, zeitgleich mit dem Vertrag der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG.

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Friedenspflicht und Auswirkungen auf Streiks

Mit dieser Einigung wird es in den Jahren 2026 und 2027 keine Warnstreiks bei der Deutschen Bahn geben. Die Friedenspflicht wurde sogar noch über das Vertragsende hinaus verlängert: Im ersten Quartal 2028 gilt sie weiter, sodass die GDL frühestens im April 2028 wieder zu Arbeitskämpfen aufrufen kann. Dies gibt dem bundeseigenen Konzern Planungssicherheit und ermöglicht es, ab 2028 gleichzeitig mit beiden Gewerkschaften neue Tarifverträge auszuhandeln.

Kompromisse beim Tarifeinheitsgesetz

Ein bedeutender Durchbruch wurde auch beim langjährigen Streitthema Tarifeinheitsgesetz erzielt. Dieses Gesetz sieht normalerweise vor, dass in einem Betrieb nur die Tarifverträge der Gewerkschaft mit der Mehrheit der Mitglieder angewendet werden. Bahn und GDL haben nun Ausnahmen vereinbart: Ab Januar 2027 kann die von der GDL ausgehandelte Entgelttabelle auch für ihre Mitglieder in Minderheitsbetrieben gelten, und ab Januar 2028 werden dies auf Zulagen und Arbeitszeitregelungen ausgeweitet.

Diese Regelung betrifft die Unternehmen DB Regio, DB Cargo und DB Fernverkehr und gilt bis Ende 2030. Zudem wurde ein notarielles Zählverfahren eingeführt, um künftig objektiv festzustellen, welche Gewerkschaft in welchem Betrieb die Mehrheit hat. Dies soll die bisherigen Streitigkeiten und Gerichtsverfahren zu dieser Frage beenden. Aktuell werden weniger als 20 der rund 300 Bahnbetriebe als GDL-Mehrheitsbetriebe eingestuft.

Insgesamt markiert diese Tarifeinigung einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung der Arbeitsbeziehungen im Bahnsektor und bietet den Beschäftigten spürbare Verbesserungen bei gleichzeitiger Sicherheit für den Betrieb.

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