Bundesarbeitsgericht erwartet Anstieg von Kündigungsschutzklagen
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt geht davon aus, dass die anhaltende Konjunkturschwäche und die zahlreichen Entlassungen, insbesondere in der Automobilindustrie, zu einem deutlichen Anstieg von Kündigungsschutzklagen in der höchsten Instanz führen werden. Die Präsidentin des Gerichts, Inken Gallner, betonte jedoch, dass bei den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bereits ein starker Zuwachs an Fällen im Zusammenhang mit Entlassungen zu verzeichnen sei – „aber nicht in dem Maß, wie man es annehmen könnte“.
Betriebliche Lösungen statt Gerichtsverfahren
Gallner erwartet, dass in der aktuellen Krise vermehrt betriebliche Regelungen getroffen werden, anstatt direkt den Rechtsweg zu beschreiten. Sozialpläne, Abfindungen und Qualifizierungsangebote könnten dazu beitragen, Gerichtsverfahren zu vermeiden. Sie verwies darauf, dass im Bereich des Kündigungsschutzes bereits eine Vielzahl von Urteilen existiert, die sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern als Orientierung dienen können. Dennoch gibt es immer wieder Regelungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes, die einer Klärung bedürfen.
Kündigungen machen fast ein Viertel der Fälle aus
Nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist die Zahl der Fälle, die in die höchste Instanz gelangen, seit einiger Zeit rückläufig. Allerdings machten Auseinandersetzungen um Kündigungen oder befristete Arbeitsverhältnisse im vergangenen Jahr allein fast ein Viertel (23 Prozent) aller neuen Verfahren aus. Dies unterstreicht die anhaltende Relevanz dieses Themas im Arbeitsrecht.
Kirchliche Arbeitsverhältnisse und Arbeitszeitdebatte
In diesem Jahr stehen erneut die Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in kirchlichen Einrichtungen im Fokus, nachdem der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht entsprechende Entscheidungen getroffen haben. Fälle, unter anderem zu Kündigungen nach Kirchenaustritt, werden voraussichtlich im Mai und September verhandelt.
In der Debatte um die Flexibilisierung der Arbeitszeit in Deutschland warnte Gallner davor, Ängste von Arbeitnehmern zu verstärken. Bei der Diskussion um die Wochenarbeitszeit sollten daher nicht nur rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Sie verwies auf etablierte Schutzstandards wie den Acht-Stunden-Tag, der zu den großen Erfolgen der Gewerkschaftsbewegung zählt, sowie die tägliche Ruhezeit von elf Stunden. Eine 48-Stunden-Woche sei „das absolute Maximum, was europarechtlich erlaubt ist“. Das Arbeitszeitrecht sei stark durch Europarecht geprägt, nationale Spielräume seien begrenzt.
Statistische Entwicklungen und Erfolgsquoten
Im vergangenen Jahr gingen 1.064 neue Fälle beim Bundesarbeitsgericht ein – ein Rückgang von 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Bearbeitungsgeschwindigkeit hat sich erhöht; insgesamt wurden 1.185 Fälle erledigt. Im Durchschnitt war etwa ein Drittel der Kläger mit Revisionen und Rechtsbeschwerden vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich, was die Bedeutung einer gründlichen rechtlichen Prüfung unterstreicht.



