Mercosur-Freihandelsabkommen kann ab 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden
Unternehmen in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten können bereits ab dem 1. Mai 2026 die Vorteile des neuen Freihandelsabkommens mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten nutzen – noch bevor das Abkommen offiziell in Kraft tritt. Die EU-Kommission in Brüssel teilte mit, dass mit der Übermittlung einer entsprechenden Mitteilung an den koordinierenden Vertragsstaat Paraguay der letzte notwendige Schritt für die vorläufige Anwendung vollzogen wurde.
Ratifizierungsverfahren abgeschlossen
Zuvor hatten Argentinien, Brasilien und Uruguay ihre nationalen Ratifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen und dies der Europäischen Union offiziell mitgeteilt. Von Paraguay wird die entsprechende Mitteilung in Kürze erwartet, was den Weg für die praktische Umsetzung der Handelserleichterungen ebnet.
Der Mercosur-Deal, der zu Jahresbeginn nach mehr als 25 Jahren intensiver Verhandlungen unterzeichnet wurde, zielt darauf ab, durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen den Austausch von Waren und Dienstleistungen zwischen den beiden Wirtschaftsräumen erheblich zu steigern. Besonders große Chancen werden für Schlüsselbranchen wie die Automobilindustrie, den Maschinenbau und die Pharmabranche gesehen.
Konkrete Vorteile für Exporteure
Ein konkretes Beispiel: Auf Autoimporte in die Mercosur-Länder wird derzeit ein Zoll in Höhe von 35 Prozent fällig. Durch das Abkommen sollen solche Handelshemmnisse schrittweise reduziert oder ganz abgebaut werden, was deutschen und europäischen Herstellern deutlich bessere Marktzugänge und Wettbewerbsvorteile verschafft.
Formelles Inkrafttreten verzögert sich
Das formelle Inkrafttreten des Abkommens wird jedoch voraussichtlich noch mehrere Monate oder sogar länger auf sich warten lassen. Grund hierfür ist der Beschluss des Europäischen Parlaments vom Januar, den Vertragstext vor einer endgültigen Abstimmung vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Für dieses Verfahren gibt es keine verbindliche Frist.
Aus Luxemburg wurde mitgeteilt, dass ähnliche Gutachtenverfahren in der Vergangenheit zwischen 16 und 26 Monaten gedauert haben. Diese zeitliche Unsicherheit sorgt für Diskussionen über die langfristige Stabilität der Handelsbeziehungen.
Kritik und Bedenken
Gegner des Abkommens kritisieren vor allem zwei Punkte:
- Das Abkommen sei so gestaltet, dass die Freihandelsabsprachen von den EU-Mitgliedstaaten nicht nach dem Einstimmigkeitsprinzip angenommen werden mussten, was demokratische Bedenken aufwirft.
- Es bestehen Befürchtungen, dass europäische Standards im Bereich Verbraucherschutz, Umwelt und Tierwohl durch das Abkommen beeinträchtigt werden könnten.
Die EU-Kommission weist diese Vorwürfe kategorisch zurück und betont, dass hohe Schutzstandards gewahrt bleiben.
Statement des EU-Handelskommissars
EU-Handelskommissar Maros Sefcovic erklärte am Montag, dass das vorläufige Inkrafttreten ein wichtiger Schritt sei, um die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union als verlässlicher und bedeutender Handelspartner unter Beweis zu stellen. Seine Priorität liege nun darin, das Abkommen in konkrete Ergebnisse umzusetzen und EU-Exporteuren die notwendige Plattform zu bieten, um neue Chancen für Handel, Wachstum und Arbeitsplätze voll auszuschöpfen.
Dieser Schritt markiert einen Meilenstein in den langjährigen Bemühungen, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Europa und Südamerika zu vertiefen und nachhaltig zu stärken.



