Mercosur-Freihandelsdeal ab 1. Mai vorläufig anwendbar - EU-Kommission bestätigt
Mercosur-Deal ab Mai vorläufig anwendbar

Mercosur-Freihandelsabkommen kann ab 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden

Unternehmen in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten können bereits in Kürze die Vorteile des neuen Freihandelsabkommens mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten nutzen. Dies ist möglich, noch bevor das Abkommen offiziell in Kraft tritt. Die EU-Kommission in Brüssel hat am Montag mitgeteilt, dass die vorläufige Anwendung des Deals ab dem 1. Mai 2026 starten kann.

Letzter Schritt durch Mitteilung an Paraguay vollzogen

Mit der Übermittlung einer entsprechenden Mitteilung an den koordinierenden Vertragsstaat Paraguay sei der letzte notwendige Schritt vollzogen worden. Zuvor hatten bereits Argentinien, Brasilien und Uruguay ihre nationalen Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der Europäischen Union offiziell mitgeteilt. Von Paraguay wird die entsprechende Bestätigung in Kürze erwartet, was den Weg für die praktische Umsetzung ebnet.

Historischer Deal nach über 25 Jahren Verhandlungen

Der Mercosur-Deal wurde zu Jahresbeginn nach mehr als 25 Jahren intensiver Verhandlungen unterzeichnet. Durch den umfassenden Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen soll der bilaterale Austausch von Waren und Dienstleistungen deutlich angekurbelt werden. Besonders große wirtschaftliche Chancen werden für Schlüsselbranchen wie die Autoindustrie, den Maschinenbau und die Pharmabranche gesehen.

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Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass auf Autoimporte in die Mercosur-Länder derzeit ein Zoll in Höhe von 35 Prozent fällig wird. Durch das Abkommen werden diese Handelshemmnisse schrittweise reduziert, was deutschen Exporteuren erhebliche Wettbewerbsvorteile verschafft.

Formelles Inkrafttreten verzögert sich durch Europäisches Parlament

Das formelle und endgültige Inkrafttreten des Abkommens wird allerdings voraussichtlich noch mehrere Monate oder sogar länger auf sich warten lassen. Grund hierfür ist das Europäische Parlament, das im Januar mit knapper Mehrheit beschlossen hatte, den Vertragstext vor einer finalen Abstimmung vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen.

Für dieses Prüfverfahren gibt es keine verbindliche Frist. Aus Luxemburg wurde mitgeteilt, dass vergleichbare Gutachtenverfahren in der Vergangenheit zwischen 16 und 26 Monaten gedauert haben. Diese Unsicherheit sorgt für politische Spannungen.

Kritik an Verfahren und Inhalten des Abkommens

Gegner des Freihandelsdeals kritisieren vor allem zwei Aspekte: Zum einen sei das Abkommen so konzipiert, dass die Freihandelsabsprachen von den Mitgliedstaaten nicht nach dem Einstimmigkeitsprinzip angenommen werden mussten. Zum anderen wird befürchtet, dass europäische Standards im Bereich Verbraucherschutz, Umwelt und Tierwohl beeinträchtigt werden könnten.

Die EU-Kommission weist diese Bedenken kategorisch zurück und betont, dass alle vereinbarten Regelungen mit den hohen europäischen Normen vereinbar seien.

EU-Handelskommissar sieht wichtigen Schritt für Glaubwürdigkeit

EU-Handelskommissar Maros Sefcovic erklärte anlässlich der Ankündigung, das vorläufige Inkrafttreten sei ein wichtiger Schritt, um die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union als bedeutender und verlässlicher Handelspartner unter Beweis zu stellen. Die Priorität bestehe nun darin, das Abkommen in konkrete wirtschaftliche Ergebnisse umzusetzen.

„Wir bieten unseren Exporteuren die Plattform, die sie benötigen, um neue Chancen für Handel, nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen optimal zu nutzen“, so Sefcovic weiter. Die vorläufige Anwendung ab Mai ermöglicht es Unternehmen, diese Chancen schon jetzt zu ergreifen, während die politischen und rechtlichen Verfahren im Hintergrund weiterlaufen.

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