Mercosur-Abkommen: EU-Parlament beschließt Schutzklauseln für europäische Landwirte
Mercosur-Deal: EU-Parlament beschließt Schutz für Bauern

Mercosur-Abkommen: EU-Parlament ebnet Weg für Schutzklauseln zugunsten europäischer Bauern

Das Europäische Parlament hat mit einer deutlichen fraktionsübergreifenden Mehrheit die Einführung von Schutzklauseln für Agrarimporte aus den Mercosur-Staaten beschlossen. Diese Maßnahmen sollen Landwirte in der Europäischen Union vor einem übermäßigen Preisdruck durch Einfuhren aus Südamerika schützen und stellen einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des umstrittenen Freihandelsabkommens dar.

Breite Zustimmung im Parlament

Insgesamt 483 Abgeordnete stimmten für die Verordnung, während sich 102 Parlamentarier dagegen aussprachen und 67 sich enthielten. Die Schutzklauseln ermöglichen es, bei einem starken Anstieg der Importe oder bei einem übermäßigen Preisverfall rasch Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Konkret bedeutet dies, dass Zollvorteile vorübergehend wieder ausgesetzt werden können.

Besonders sensible Produktgruppen

Eine intensive Überwachung ist insbesondere für folgende landwirtschaftliche Erzeugnisse vorgesehen:

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  • Rindfleisch und Geflügel
  • Reis und Zucker
  • Honig und Eier
  • Knoblauch und Zitrusfrüchte
  • Ethanol

Diese Produkte gelten als besonders sensibel für den europäischen Agrarmarkt und stehen im Fokus der Schutzmechanismen.

Hintergrund des Mercosur-Abkommens

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay wurde nach mehr als 25-jährigen Verhandlungen zu Jahresbeginn unterzeichnet. Es zielt darauf ab, eine der größten Freihandelszonen der Welt mit über 700 Millionen Einwohnern zu schaffen. Geplant ist der weitgehende Abbau von Zöllen und Handelsbarrieren, um den Austausch von Waren und Dienstleistungen zu fördern.

Kontroverse Positionen

Während europäische Landwirte die Konkurrenz aus Südamerika als existenzbedrohend für die heimische Landwirtschaft betrachten, sehen Umweltschützer die Gefahr einer verstärkten Abholzung des Regenwaldes durch erhöhte Nachfrage nach landwirtschaftlichen Produkten. Befürworter des Abkommens hingegen heben insbesondere die Chancen für deutsche Schlüsselindustrien hervor:

  • Automobilindustrie
  • Maschinenbau
  • Pharmabranche

Rechtliche Prüfung durch EuGH

Bevor das Freihandelsabkommen endgültig in Kraft treten kann, muss es noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Das Parlament beschloss jedoch im Januar mit knapper Mehrheit, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit der Prüfung der Vereinbarkeit des Abkommens mit EU-Recht zu beauftragen.

Interessanterweise hatte diese Entscheidung zu internen Kontroversen bei den deutschen Grünen geführt, da mehrere Abgeordnete der Partei für die EuGH-Prüfung gestimmt hatten. Die Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini betonte jedoch, dass solche Schutzklauseln Standard in Freihandelsabkommen seien und die rechtliche Prüfung des Abkommens an sich nicht das entscheidende Kriterium für die Abstimmung über die Schutzmechanismen darstelle.

Nächste Schritte und Zeitplan

Nun steht noch die formelle Zustimmung des Rates der Mitgliedstaaten aus, die jedoch als reine Formalie gilt. Sobald mindestens ein Mercosur-Staat das Abkommen ratifiziert hat, kann es vorläufig angewendet werden – unabhängig von einer noch ausstehenden EuGH-Entscheidung. Experten rechnen damit, dass dieser Schritt noch im ersten Halbjahr erfolgen könnte.

Die beschlossenen Schutzklauseln haben keinen Einfluss auf das Inkrafttreten des Handelsabkommens selbst, sondern stellen lediglich einen zusätzlichen Schutzmechanismus für europäische Produzenten dar. Sie sollen sicherstellen, dass die Liberalisierung des Handels nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen für die heimische Landwirtschaft führt.

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