Schweiz verschärft Sanktionen: Importverbot für russisches Flüssigerdgas ab April
Schweiz verbietet Import von russischem Flüssigerdgas

Schweiz verschärft Sanktionen gegen Russland mit Importverbot für Flüssigerdgas

Die Schweizer Regierung in Bern hat am Mittwoch eine deutliche Verschärfung ihrer Sanktionen gegen Russland angekündigt. Ab dem 25. April 2026 gilt in der Schweiz ein vollständiges Kauf- und Importverbot für russisches Flüssigerdgas (LNG). Diese Maßnahme steht im Einklang mit dem 19. Sanktionspaket der Europäischen Union, das Ende des vergangenen Jahres beschlossen wurde, und zielt darauf ab, die Einnahmen Russlands aus fossilen Brennstoffen zu reduzieren, die maßgeblich den Krieg gegen die Ukraine finanzieren.

Übergangsfristen und weitere Sanktionsmaßnahmen

Für bereits bestehende langfristige Lieferverträge wird eine Übergangsfrist bis Ende 2026 gewährt, um bestehende Verpflichtungen schrittweise abzuwickeln. Die Schweiz, die kein Mitglied der EU ist, hat seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine vor knapp vier Jahren mehrere Wirtschaftssanktionen von Brüssel übernommen. Neben dem LNG-Importverbot hat die Regierung weitere Maßnahmen beschlossen, die bereits in dieser Woche in Kraft treten sollen.

Zu den neuen Regelungen gehören:

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  • Ein Verbot der Erbringung sämtlicher Kryptodienstleistungen an russische Staatsangehörige und Unternehmen.
  • Eine Meldepflicht für die Durch- und Einreise in die Schweiz von in der EU akkreditiertem russischem diplomatischem Personal.

Historischer Kontext und bisherige Sanktionen

Der Angriff Russlands auf die Ukraine jährt sich in dieser Woche zum vierten Mal. Unmittelbar nach dem völkerrechtswidrigen Überfall im Februar 2022 hatte die Schweiz den EU-Sanktionen gegen Russland in vollem Umfang angeschlossen. Dazu gehörten Finanzsanktionen gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin, das Einfrieren russischer Vermögenswerte in der Schweiz sowie die Schließung des Luftraums für russische Flugzeuge, mit Ausnahmen für humanitäre, medizinische oder diplomatische Zwecke.

Die Schweizer Regierung betonte, dass diese Maßnahmen als Reaktion auf schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht ergriffen wurden, für welche die sanktionierten Personen verantwortlich seien. Die konsequente Umsetzung dieser Sanktionen unterstreicht die Entschlossenheit der Schweiz, einen Beitrag zur internationalen Friedenssicherung zu leisten, auch ohne EU-Mitgliedschaft.

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