BBK-Fraktion hinterfragt Windkraft-Einnahmen in Karstädt
In der Gemeinde Karstädt hat die Fraktion BürgerBündnisKarstädt (BBK) die Frage aufgeworfen, ob alle möglichen freiwilligen Einnahmen von Windradbetreibern vollständig ausgeschöpft wurden. Dieser Vorstoß erfolgte in Reaktion auf die angespannte Haushaltslage, über die Bürgermeister Udo Staeck in der Sonderausgabe des Amtsblattes vom 30. Dezember 2025 informierte. Dort wies er darauf hin, dass bei unzureichender Konsolidierung des Haushalts als letzte Optionen unter anderem Steuererhöhungen oder Kürzungen freiwilliger Leistungen, wie etwa die Schließung des Schwimmbads, in Betracht gezogen werden müssten.
Antrag zur Prüfung der EEG-Regelungen
Die BBK-Fraktion reichte daraufhin zur ersten Sitzung der Gemeindevertretung am 17. März einen Antrag ein, der die Ausarbeitung und Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zum Umgang mit Paragraf 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fordert. Dieser Paragraf ermöglicht Gemeinden ausdrücklich, freiwillige finanzielle Beteiligungen von Betreibern von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet zu erhalten. Die Fraktion betonte, dass vor Diskussionen über Steuererhöhungen oder den Abbau kommunaler Angebote nachvollziehbar dargelegt werden müsse, ob alle rechtlich zulässigen und freiwilligen Einnahmemöglichkeiten bereits genutzt werden.
Der BBK-Fraktionsvorsitzende André Klawitter führte auf der Sitzung aus, dass eine transparente und sachliche Darstellung durch die Gemeindeverwaltung erforderlich sei. Insbesondere sollte geklärt werden, ob und in welchem Umfang Betreiber von Windenergieanlagen in Karstädt kontaktiert wurden, ob Vertragsangebote nach der neuen EEG-Regelung unterbreitet wurden und mit welchem Ergebnis, sowie ab wann bestehende oder mögliche Verträge wirksam sind oder sein könnten. Eine Auflistung der daraus erzielten oder künftig zu erwartenden Einnahmen wurde ebenfalls gefordert.
Reaktionen und Entscheidung der Gemeindevertretung
Bauamtsleiter Christian Gadow räumte auf der Sitzung ein, dass die Verwaltung bereits nach Inkrafttreten der neuen EEG-Regelung Kontakte mit Windanlagenbetreibern aufgenommen habe, um entsprechende Verträge abzuschließen, was zu Einnahmen von insgesamt rund 500.000 Euro führte. Klawitter erklärte jedoch, dass der Antrag darauf abziele, zu prüfen, ob auch alle im Energieportal Brandenburg aufgeführten Anlagen berücksichtigt wurden und ob wirklich alle Einnahmequellen ausgeschöpft sind.
In der Debatte äußerte die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Nicole Niemann von der Unabhängigen Wählergruppe der Gemeinde Karstädt (UWGK), rechtliche Bedenken bezüglich der Öffentlichmachung einer solchen Liste. Steffen Schmidt von der UWGK argumentierte, dass dann auch eine Auflistung der Solaranlagenbetreiber erfolgen müsse, was die BBK-Fraktion mit dem Fokus auf Windanlagenbetreiber zurückwies. Die Mehrheit der Abgeordneten sah die Notwendigkeit des Antrags nicht mehr, während Jean-René Adam von der AfD ihn befürwortete. Letztendlich lehnte die Gemeindevertretung den Beschlussvorschlag mit elf zu sieben Stimmen ab. Klawitter kommentierte dies gegenüber der Redaktion mit den Worten: „Ich akzeptiere die Entscheidung, das ist Demokratie.“
Dieser Vorgang unterstreicht die anhaltenden Diskussionen um kommunale Finanzen und die Nutzung erneuerbarer Energien in Brandenburg, insbesondere in Gemeinden wie Karstädt, die über mehrere Windparks verfügen und damit potenzielle Einnahmequellen besitzen.



