Bundesrat stoppt steuerfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro
Bundesrat lehnt Entlastungsprämie ab

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen ihren Beschäftigten zahlen können, ist vorerst gescheitert. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu. Die Bundesregierung kann nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen Kompromiss zu finden.

Hintergrund der Prämie

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine steuerfreie „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro zahlen können. Zur Begründung heißt es, der Iran-Krieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen verursacht und belaste viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend. Die Bundesregierung hat dabei besonders die hohen Energiepreise im Blick.

Kritik der Länder

Die Länder kritisieren vor allem die Kosten der Prämie und deren Verteilung. Die Steuerausfälle müssten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer komme jedoch allein dem Bund zugute. Für Länder und Kommunen gebe es keine Kompensation.

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Aus Sicht der Länder ist dies ein weiteres Beispiel für Maßnahmen des Bundes, die finanziell zulasten von Ländern und Kommunen gehen und deren ohnehin angespannte Haushaltslage weiter belasten. Die Länder fordern, dass der Bund grundsätzlich die Kosten übernimmt, die er mit seinen Beschlüssen ihnen und den Kommunen aufbürdet. Um eine solche Regelung wird seit langem gerungen.

Der scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warf dem Bund vor, er plane oft nur eine Anschubfinanzierung: „Die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern und Kommunen hängen.“ Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kritisierte: „Der Bund hat für eine Gegenfinanzierung gesorgt, aber nur bei sich.“ Er müsse zumindest die Kosten von 700 Millionen Euro für die Kommunen tragen.

Vorbild frühere Krisen

Den Staat kostet die Steuerfreiheit laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, da die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss. Vorbild der Prämie sind Regelungen während der Corona-Pandemie sowie in der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.

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