Gesetzliche Heizungsprüfung: Neue Pflichten für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohneinheiten gelten ab 2026 neue gesetzliche Vorgaben zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Heizungsanlagen. Diese Pflicht ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG, Paragraf 60b) verankert und zielt darauf ab, Energieverluste zu minimieren und die Effizienz der Heizsysteme zu steigern.
Wer ist betroffen und welche Anlagen müssen geprüft werden?
Die Prüfpflicht betrifft alle Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, in denen Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger installiert sind. Dazu zählen insbesondere Gas-, Öl- und Holzheizungen. Für Wärmepumpen in vergleichbaren Gebäuden gilt eine separate Prüfverpflichtung. Das Informationsprogramm Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird, weist auf diese gesetzlichen Anforderungen hin.
Wichtige Fristen für die Heizungsüberprüfung
Die konkreten Prüftermine hängen maßgeblich vom Einbau- oder Aufstellungsdatum der Heizungsanlage ab:
- Heizungen, die ab dem 1. Oktober 2009 installiert wurden: Diese müssen innerhalb von 16 Jahren nach Einbau einer Prüfung unterzogen werden. Laut Gesetz ist die Überprüfung innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Installation durchzuführen.
- Beispiel: Bei einer im April 2010 eingebauten Anlage muss die Prüfung spätestens bis März 2026 erfolgen. Für Anlagen aus dem Oktober 2009 war die Frist bereits im September 2025 abgelaufen.
- Heizungen, die bis zum 30. September 2009 eingebaut wurden: Hier haben Eigentümer mehr Zeit. Die Prüfung muss bis zum 30. September 2027 durchgeführt werden. Diese Regelung gibt Eigentümern zusätzlichen Spielraum, um die seit Oktober 2024 geltenden gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
Eigentümer sollten sich frühzeitig um einen Termin für den Heizungscheck bemühen, um die gesetzlichen Fristen sicher einhalten zu können.
Was wird bei der Heizungsprüfung untersucht?
Fachleute wie Heizungsinstallateure, Energieberater oder Schornsteinfeger überprüfen bei der Inspektion mehrere kritische Aspekte der Heizungsanlage:
- Regeleinstellungen: Es wird kontrolliert, ob die Einstellungen der Heizung optimal auf die Nutzung des Gebäudes abgestimmt sind.
- Hydraulischer Abgleich: Dieser sorgt dafür, dass jeder Heizkörper im Haus genau die benötigte Menge an Heizwasser erhält, was die Effizienz deutlich steigert.
- Vorlauftemperatur: Die Experten testen, ob sich die Vorlauftemperatur absenken lässt, um Energie zu sparen.
- Heizungspumpe: Es wird überprüft, ob eine effiziente Pumpe vorhanden ist. Moderne Hocheffizienzpumpen verbrauchen bis zu 90 Prozent weniger Strom als herkömmliche Modelle, was jährliche Einsparungen von 50 bis 150 Euro ermöglicht.
- Rohrleitungsdämmung: Die Fachleute achten auf eine lückenlose Dämmung der Rohre, um Wärmeverluste zu minimieren.
Konsequenzen bei festgestellten Optimierungsbedarf
Stellen die Experten bei der Prüfung fest, dass die Heizungsanlage optimiert werden muss, sind Eigentümer gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen innerhalb eines Jahres umzusetzen. Diese Optimierungen können von einfachen Einstellungsänderungen bis hin zum Austausch ineffizienter Komponenten reichen. Durch die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahmen lassen sich nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch langfristig Energiekosten senken und die Umweltbilanz des Gebäudes verbessern.



