Heizungsgesetz wird abgeschafft: Neue Regeln für Wärmepumpen
Heizungsgesetz abgeschafft: Neue Regeln für Wärmepumpen

Das Bundeskabinett hat eine umfassende Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Künftig soll das Gesetz unter dem Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) firmieren, und auch die inhaltlichen Vorgaben für Heizungen werden sich grundlegend ändern. Die schwarz-rote Bundesregierung will damit ein klares Zeichen setzen und sich von der als bevormundend empfundenen Politik der Grünen distanzieren.

Warum ist die Reform des Heizungsgesetzes für Union und SPD wichtig?

Für die Regierungskoalition geht es nicht nur um konkrete Regelungen, sondern auch um ein politisches Signal. Im Koalitionsvertrag heißt es explizit: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Politiker von CDU, CSU und SPD betonen jedoch, dass die Reform vor allem dazu dient, die Klimaschutzziele zu erreichen und den Bürgern mehr Wahlfreiheit beim Heizen zu geben. Der Bundestagsabgeordnete Sepp Müller (CDU) erklärte: „Wir wollen die Klimaschutzziele erreichen, und wir wollen, dass die Menschen selber entscheiden, wie sie heizen können.“ Die Politik der Technologieoffenheit führe dazu, dass sich die Menschen „am Ende meist für die effizienteste Lösung entscheiden“. Oppositionspolitiker der Grünen sowie Umwelt- und Immobilienverbände kritisieren die Reform hingegen scharf. Sie befürchten, dass die Öffnung für fossile Heizungsoptionen den Klimapfad des Gebäudesektors gefährdet.

Was wird sich im Heizungskeller ändern?

Die umstrittene 65-Prozent-Quote, die vorschrieb, dass neue Heizungen seit 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach von einem „Zwang zur Wärmepumpe“, der nun beseitigt werde. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werde der Klimaschutz wieder alltagstauglich. Auch Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) lobte die Reform: „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz holen wir zurück, was lange gefehlt hat: Klarheit, Verlässlichkeit, Vertrauen.“ Allerdings hatte die SPD als Teil der Ampel-Koalition das vorherige Heizungsgesetz mitgetragen.

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Kann jetzt jeder heizen, wie und womit er will?

Nein, völlige Freiheit gibt es nicht. Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 bleibt bestehen, betont Sepp Müller. Allerdings sollen die Wege dorthin flexibler gestaltet werden. Hauseigentümer können künftig unter bestimmten Bedingungen auch neue Gas- oder Ölheizungen einbauen, sofern sie ab Januar 2029 einen steigenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl oder anderen CO₂-neutralen Brennstoffen einsetzen. Diese Regelung wird als „Bio-Treppe“ bezeichnet. Zudem ist ab 2028 eine Grüngasquote von bis zu einem Prozent für bestehende Heizungen geplant. Fraktionsvize Müller ist überzeugt: „Dadurch werden wir bereits ab 2028 CO₂-senkende Effekte im Bestand haben, die von der Ampel mit dem Heizungsgesetz nie erreicht worden wären.“ Natürlich bleibt auch die Option, eine Wärmepumpe, Hybridmodelle oder Biomasse-Pelletheizungen einzubauen. Die Nachfrage nach Wärmepumpen hat bereits deutlich zugenommen: Mit einem Marktanteil von 48 Prozent waren sie 2025 das meistverkaufte Heizsystem, der Absatz stieg um 55 Prozent auf 299.000 Geräte.

Was hat es mit der „Bio-Treppe“ auf sich?

Die „Bio-Treppe“ ist ein stufenweiser Plan, um den Einsatz erneuerbarer Brennstoffe zu erhöhen. Ab 2029 müssen beim Betrieb einer Öl- oder Gasheizung mindestens zehn Prozent Bioöl oder Biogas beigemischt werden. Dieser Anteil steigt auf 15 Prozent ab 2030, 35 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Allerdings ist unklar, wie damit bis 2045 Klimaneutralität erreicht werden kann, zumal fossile Heizkessel auch nach 2045 weiterlaufen dürfen. Bauministerin Hubertz verweist auf eine „Evaluation im Jahr 2030“, um gegebenenfalls nachzusteuern.

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Wird ausreichend Biogas und Bioöl verfügbar sein?

Die Union ist davon überzeugt. Sepp Müller sagt: „Entgegen selbst ernannter Experten wie Frau Professor Kemfert, die in der Regel mit jeder Prognose falsch liegt, gehen wir davon aus, dass genügend Biogase und Bioöle verfügbar sein werden.“ Der Koalition lägen drei Gutachten vor, die selbst im konservativsten Szenario ein ausreichendes Potenzial in Deutschland und Europa zeigen. Umweltorganisationen wie Greenpeace bezweifeln dies jedoch: „Es ist bereits heute offensichtlich, dass die vorgesehenen Brennstoffe der ,Bio-Treppe‘ weder in ausreichenden Mengen nachhaltig verfügbar noch vollständig klimaneutral sein werden.“ Für Verbraucher könne dies zur Kostenfalle werden.

Gibt es künftig noch Förderungen für den Heizungstausch?

Ja, der Heizungstausch wird bis mindestens 2029 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst. Die Förderung gilt jedoch nicht für neue Öl- oder Gasheizungen, sondern für klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Solarthermie, Hybridmodelle oder Fernwärme. Die maximale Förderquote bleibt bei 70 Prozent, wenn Hauseigentümer schnell sind und die Voraussetzungen erfüllen.

Was wird aus der Koppelung an die kommunale Wärmeplanung?

Die Koppelung des bisherigen Heizungsgesetzes an die kommunale Wärmeplanung wird aufgehoben. „Wir haben die kommunale Wärmeplanung bewusst vom Gebäudemodernisierungsgesetz entkoppelt. Das heißt auch: Bürgerinnen und Bürger müssen sich wieder eigenverantwortlich mit ihrer Heizungsfrage befassen“, sagt Sepp Müller. Besonders im ländlichen Raum sei der Anschluss an Nah- oder Fernwärme oft keine realistische Perspektive. Bislang galt die 65-Prozent-Pflicht in Bestandsgebäuden erst nach Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung, was zu Verzögerungen führte.

Was ist mit Mietern?

Für Mieter hat die Bundesregierung eine Regelung im „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ getroffen. Vermieter und Mieter sollen die Kostenrisiken für Gasnetzentgelte und CO₂-Bepreisung jeweils zur Hälfte tragen. Auch die Kosten für teurere Biogase oder Bioöle werden zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter fossile Heizungen einbauen und die steigenden Kosten einseitig auf die Mieter abwälzen. Der Mieterbund begrüßte die 50/50-Aufteilung, während der Immobilienverband Deutschland die Regelung als „bizarr“ kritisierte.