Heizungsgesetz-Entwurf: Gasheizungen bleiben erste Wahl bis 2045
Heizungsgesetz: Gasheizungen bleiben erste Wahl

Neuer Gesetzentwurf: Gasheizungen bleiben erste Wahl

Ein neuer Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sorgt für Diskussionen. Anders als in Dänemark oder Frankreich schreibt Deutschland nicht vor, welche Heiztechnik Hauseigentümer nutzen dürfen. Stattdessen setzt der Entwurf weiterhin auf Gas- und Ölheizungen als erste Option.

Gasheizungen als klimafreundliche Lösung?

Der Entwurf listet als erste Möglichkeit den Einbau einer Heizung mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas. Erst danach folgen Wärmepumpen. Dies widerspricht den Klimazielen, da Deutschland bis 2045 klimaneutral werden soll. Experten bezweifeln, dass Gasheizungen mit steigenden Biomethan-Quoten tatsächlich klimaneutral betrieben werden können.

Kritik an den Quoten

Die geplante Biotreppe sieht vor, dass ab 2029 zehn Prozent Grüngas beigemischt werden müssen, bis 2040 steigt die Quote auf 60 Prozent. Um die Klimaziele zu erreichen, müsste sie jedoch auf 100 Prozent steigen, was das Heizen unbezahlbar machen würde. Kritiker sprechen von einem „Heizhammer“ und fordern eine radikale Wende.

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Mögliche Szenarien

Um den Widerspruch aufzulösen, blieben nur drastische Maßnahmen: entweder alle neuen Gasheizungen bis 2045 wieder ausbauen, die Klimaziele aufweichen oder den Einbau finanziell unattraktiv gestalten. Die versprochene Freiheit im Heizungskeller wäre dann aber nicht mehr gegeben.

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