Prignitz setzt auf Bürgerbeteiligung für rechtssichere Windenergieplanung
Am Donnerstag äußerten Bürger in der Prignitz deutlich ihre Forderungen an den Landrat. Christian Müller und der Landkreis reagierten darauf mit einer schriftlichen Stellungnahme, da der Landrat an diesem Tag nicht vor Ort war.
Klare Regeln für die Windenergie
Landrat Christian Müller nimmt Stellung zum Verfahren bezüglich des Entwurfs des Regionalplans. Mit dem Projekt „Prignitz 2040“ wurde ein Rahmen geschaffen, in dem Bürger aktiv an der Zukunftsentwicklung der Region mitwirken können. Dieser Anspruch gilt auch für aktuelle Herausforderungen wie die Steuerung des Windenergieausbaus.
„Unsere Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, ihre Anliegen deutlich zu machen. Konstruktive Beteiligung, Austausch und Diskussionen sind für demokratische Entscheidungsprozesse unabdingbar“, betonte Müller in der Stellungnahme aus der Pressestelle des Landkreises. Dies erfolgte im Zusammenhang mit einer von einer Bürgerinitiative angemeldeten Demonstration am 5. März vor der Kreisverwaltung.
Ungesteuerter Ausbau als bekanntes Problem
Der bislang weitgehend ungesteuerte Ausbau der Windenergie im Landkreis ist seit Jahren ein bekanntes und zunehmend wachsendes Problem. Bisher gab es keinen wirksamen Regionalplan zur Steuerung des Ausbaus. Windenergieanlagen konnten in der gesamten Planungsregion Prignitz-Oberhavel auf Grundlage von Bebauungsplänen durch die Kommunen oder durch Einzelgenehmigungen des Landes errichtet werden. Diese Ausgangslage prägt die heutige Situation mit zahlreichen Bestandsanlagen maßgeblich.
Mit dem derzeit in Aufstellung befindlichen Regionalplan Wind rückt eine verbindliche Steuerung so nah wie nie zuvor. Ziel ist es, den Neubau künftig konsequent auf ausgewiesene Vorranggebiete zu konzentrieren und so weiteren Wildwuchs ab 2028 zu verhindern, wie der Landrat hervorhob.
Intensive Begleitung des Planungsprozesses
Der Prozess der Aufstellung des Regionalplans wird seit Jahren intensiv vom Landrat begleitet. Seit 2023 fanden insgesamt zwölf Beratungen mit den hauptamtlichen Bürgermeistern und Amtsdirektoren statt. Zudem erfolgten Abstimmungen mit Bauamtsleitern, der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft und der Gemeinsamen Landesplanung.
Im laufenden Verfahren hat Landrat Christian Müller eine umfassende Stellungnahme zum Regionalplan abgegeben. Darin wurde klar Position bezogen, insbesondere zu Anlagen außerhalb ausgewiesener Vorranggebiete, zur Anrechnungsproblematik, zur Verteilung der Flächen innerhalb der drei Landkreise und zur bereits bestehenden Stromüberversorgung des Landkreises Prignitz.
Antrag von Bürgermeister Schmidt erneut eingebracht
Der Antrag von Perlebergs Bürgermeister Axel Schmidt im November zur Anerkennung der Bestandsanlagen außerhalb der Vorranggebiete wurde in fünf Beratungen mit den Hauptverwaltungsbeamten intensiv erörtert, zuletzt am 20. Februar. In diesem Zusammenhang wurde Schmidts Antrag erneut in das Verfahren eingebracht.
Der Antrag wird derzeit von der Planungsstelle geprüft und bearbeitet. Erste Ergebnisse sollen dem Planungsausschuss Ende April vorgestellt werden. Parallel dazu fanden enge Abstimmungen mit der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft statt, die weiterhin andauern. Auch die durch den Kreistag entsandten Regionalräte wurden informiert, um eine sachgerechte Vorbereitung der anstehenden Beratungen in der Regionalversammlung sicherzustellen.
Planungsrechtliche Auswirkungen und zeitliche Herausforderungen
Die Antragsstellung von Bürgermeister Schmidt zur Einbeziehung von Bestandsanlagen wurde inhaltlich vom Landrat ausdrücklich unterstützt. Gleichzeitig wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Annahme des Antrags planungsrechtliche Auswirkungen haben kann. Sollte der Antrag angenommen werden und dadurch eine Neuerarbeitung des Regionalplans nötig werden, wäre die Einhaltung der Zeitschiene bis Ende 2027 fraglich. Dies wird derzeit von der Regionalen Planungsstelle geprüft.
Ein zeitlicher Verzug über den 31. Dezember 2027 hinaus hätte erhebliche Konsequenzen: Ohne einen rechtskräftigen Regionalplan zum Stichtag würde keine Möglichkeit zur regionalen Steuerung des Windenergieausbaus mehr bestehen. In diesem Fall würden allein die bundesgesetzlichen Regelungen, beispielsweise nach Bundesbaugesetzbuch oder Bundesimmissionsschutzgesetz, greifen. Damit könnte sich der potenziell bebaubare Bereich drastisch erweitern.



