Solarpark in Eggesin in Gefahr: Stadt prüft Vertragsaufhebung nach verpassten Fristen
Solarpark Eggesin: Stadt prüft Vertragsaufhebung nach Fristverzug

Solarpark-Projekt in Eggesin steht vor dem Aus

Die Stadtvertreter von Eggesin stehen vor einer wegweisenden Entscheidung: Soll der Bebauungsplan für den geplanten „Solarpark – Alte LPG Eggesin“ aufgehoben werden? Diese Frage wird in der Sitzung am Donnerstag, dem 12. März 2026, intensiv diskutiert, nachdem der verantwortliche Bauherr sämtliche gesetzten Fristen deutlich überschritten hat.

Vertragliche Verpflichtungen nicht eingehalten

Im Jahr 2023 hatte die Stadtversammlung den Bebauungsplan für das Solarprojekt beschlossen. Der Vorhabenträger verpflichtete sich vertraglich, mit den Bauarbeiten innerhalb von 36 Monaten nach Inkrafttreten des Plans zu beginnen und das Projekt innerhalb von 48 Monaten abzuschließen. Konkret bedeutet dies: Der Start hätte am 15. März 2026 erfolgen müssen, die Fertigstellung wäre für den 15. März 2027 vorgesehen gewesen.

Doch die Realität sieht anders aus. Laut aktuellen Informationen der Stadtverwaltung liegt bis heute keine Baugenehmigung vor. Bereits im Jahr 2024 reagierte das Unternehmen nicht auf zwei offizielle Schreiben der Stadt. Ein weiteres Schreiben aus dem Jahr 2026 konnte nicht zugestellt werden. Kurz darauf bat der Bauherr überraschend um eine Verlängerung der Fristen.

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Verwaltung empfiehlt klare Konsequenzen

Die Stadtverwaltung schlägt nun vor, die beantragte Fristverlängerung abzulehnen und stattdessen den Bebauungsplan vollständig aufzuheben. Diese drastische Maßnahme würde das Ende des Solarpark-Projekts bedeuten. Die Vertreter müssen abwägen, ob dem Unternehmen noch eine letzte Chance eingeräumt wird oder ob der Vertrag aufgrund der wiederholten Verstöße beendet werden soll.

Weitere wichtige Tagesordnungspunkte

Neben dem Solarpark-Thema beschäftigen die Stadtvertreter weitere dringende Angelegenheiten:

  • Winterdienst und Straßenreinigung: Viele Einwohner, insbesondere ältere Bürger, wünschen sich, dass der Stadtbauhof diese Aufgaben übernimmt. Bisher sind jedoch die Grundstückseigentümer dafür verantwortlich.
  • Personalentscheidung: Die Bestellung der neuen Leiterin für den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft steht an.
  • Rechtliche Anpassungen: Eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt wird beraten.

Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im Beratungsraum des Bauamtes in der Bahnhofstraße 7. Die Entscheidungen werden die Entwicklung der Gemeinde in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen.

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