Bundesrat lehnt Entlastungsprämie ab
Die von der Bundesregierung geplante steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist im Bundesrat gescheitert. Die Länderkammer stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu. Die Bundesregierung kann nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen Kompromiss zu erzielen.
Hintergrund der Prämie
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine sogenannte Entlastungsprämie von maximal 1.000 Euro zahlen können, ohne dass diese versteuert werden muss. Zur Begründung heißt es, der Iran-Krieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen verursacht, die für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung würden. Die Bundesregierung hat dabei insbesondere die hohen Energiepreise im Blick.
Kritik der Länder
Die Länder kritisieren vor allem die Kosten der Prämie und deren Verteilung. Die durch die Steuerfreiheit verursachten Steuerausfälle müssten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer komme jedoch allein dem Bund zugute, sodass für Länder und Kommunen keine Kompensation erfolge. Aus Sicht der Länder ist dies ein weiteres Beispiel dafür, dass der Bund immer wieder Maßnahmen beschließt, die finanziell zulasten von Ländern und Kommunen gehen. Dies belaste deren ohnehin schon schwierige Haushaltslage weiter. Die Länder fordern, dass der Bund grundsätzlich die Kosten übernimmt, die er mit seinen Beschlüssen ihnen und den Kommunen aufbürdet. Um eine solche Regelung ringen beide Seiten seit langem.
Der aus dem Amt scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warf dem Bund vor, er plane regelmäßig nur eine Anschubfinanzierung: „Die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern und Kommunen hängen.“ Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kritisierte: „Der Bund hat für eine Gegenfinanzierung gesorgt, aber nur bei sich.“ Er müsse zumindest die Kosten von 700 Millionen Euro für die Kommunen tragen.
Vorbild aus früheren Krisen
Den Staat kostet die Steuerfreiheit laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, weil die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss. Vorbild der Prämie sind Regelungen während der Corona-Pandemie sowie in der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Die Bundesregierung hofft, durch die Prämie die Kaufkraft der Bürger zu stärken und die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzufedern. Ob der Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielen kann, bleibt abzuwarten.



