Ex-Finanzminister Grasser im Privatkonkurs: Über 35 Millionen Euro Forderungen
Der ehemalige österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser (57) sieht sich erneut mit massiven finanziellen Forderungen konfrontiert. Nach seiner Verurteilung zu vier Jahren Haft im sogenannten BUWOG-Verfahren wegen Untreue und Korruption hat nun ein Privatkonkursverfahren gegen ihn begonnen. Bei der ersten Verhandlung am Bezirksgericht Kitzbühel erschien Grasser jedoch nicht persönlich.
Die finanziellen Lasten des Ex-Ministers
Die Gläubigerforderungen summieren sich auf mehr als 35 Millionen Euro. Davon entfallen 12,7 Millionen Euro auf Schadensersatzansprüche der Republik Österreich aus dem BUWOG-Verfahren und 7,9 Millionen Euro auf Steuernachforderungen des Finanzamts. Sechs weitere Gläubiger fordern zusätzlich über 14 Millionen Euro. Trotz dieser immensen Summen präsentiert sich Grasser in einer handschriftlichen Erklärung als nahezu mittellos.
Grassers vermeintliches Vermögen
Laut eigenen Angaben besitzt der ehemalige Finanzminister lediglich mehrere Uhren, zwei Fahrräder, Tennisschläger, einen Fotoapparat und einige elektronische Geräte. Zudem soll er 35.000 Euro Schulden bei seinem Anwalt haben und bereits ein Darlehen in Höhe von 270.000 Euro von seiner Ehefrau Fiona Swarovski erhalten haben. In der Verhandlung bot sein Anwalt Thomas Payer den Gläubigern lediglich 700.000 Euro an, die sich Grasser offenbar von Dritten leihen muss.
Die Rolle des Insolvenzverwalters
Insolvenzverwalter Herbert Matzunski strebt Zugriff auf ein vermutetes Konto in Liechtenstein an, auf dem sich noch einige Hunderttausend Euro befinden sollen. Dieses Konto ist derzeit jedoch beschlagnahmt. Dr. Cornelia Wesenauer vom Alpenländischen Kreditorenverband bestätigte, dass ein Gerichtsvollzieher bereits bei Grasser war und die genannten Gegenstände beschlagnahmt und verwertet hat. Sie bezeichnete diese Werte jedoch als „Peanuts“ im Vergleich zu den Gesamtforderungen.
Grassers aktuelle Situation
Der ehemalige Finanzminister verbüßt seine Haftstrafe seit dem 2. Januar mit elektronischer Fußfessel in seinem Bauernhaus bei Kitzbühel. Um seine Schulden begleichen zu können, geht er einer Bürotätigkeit in einem Kitzbüheler Unternehmen nach. Sein Anwalt Dr. Norbert Wess erklärte, dass Grasser mit der Fußfessel gut zurechtkomme und konsequent seiner Arbeit nachgehe. Das Ziel sei, dass er sich ab dem 1. Juni 2027 wieder frei bewegen kann, sofern er sich nichts weiteres zuschulden kommen lässt.
Nächste Schritte im Verfahren
Im Herbst steht ein weiterer Termin zur endgültigen Zahlungsregelung vor Gericht an. Bei dieser Verhandlung muss Grasser persönlich erscheinen. Bis dahin bleibt unklar, wie die Gläubiger ihre Forderungen in Höhe von über 35 Millionen Euro durchsetzen können, angesichts der bescheidenen Vermögensverhältnisse, die der Ex-Minister darstellt.



