EU führt Bearbeitungsgebühr für Online-Pakete ein: Neue Abgaben ab November
EU führt Bearbeitungsgebühr für Online-Pakete ein

EU führt Bearbeitungsgebühr für Online-Pakete ein: Neue Abgaben ab November

Im Kampf gegen die wachsende Flut kleiner Pakete aus dem Online-Handel mit Drittstaaten hat die Europäische Union eine neue Bearbeitungsgebühr beschlossen. Ab dem 1. November 2026 soll diese Abgabe für jedes im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt gelten und von den nationalen Behörden erhoben werden. Darauf einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder in Brüssel, wie beide Institutionen mitteilten.

Höhe der Gebühr noch offen

Die konkrete Höhe der Bearbeitungsgebühr muss noch von der EU-Kommission festgelegt werden. Mit der neuen Abgabe sollen die steigenden Kosten durch die exponentiell wachsende Zahl kleiner Sendungen aus dem Online-Handel gedeckt werden – insbesondere für die aufwendige Sichtung und Kontrolle bei der Einfuhr. Laut aktuellen Zahlen der EU-Kommission kamen im Jahr 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU an, was deutlich mehr als in den beiden Vorjahren entspricht.

Zusätzliche Zollgebühren ab Juli

Die Bearbeitungsgebühr kommt zusätzlich zu bereits geplanten neuen Zollgebühren. Bislang konnten Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro zollfrei in die Staatengemeinschaft eingeführt werden. Um jedoch unerwünschten Billigimporten entgegenzuwirken, gilt ab Juli 2026 für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine vorübergehende Abgabe in Höhe von drei Euro.

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Diese Maßnahme soll nur so lange gelten, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht. Ab diesem Zeitpunkt – derzeit für 2028 geplant – werden alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein. Mit dem Abschaffen der Freigrenze soll sichergestellt werden, dass alle Händler unabhängig von ihrem Standort die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben.

Auswirkungen auf Verbraucher und Händler

Ob günstige Produkte durch die neuen Abgaben tatsächlich teurer werden, ist noch unklar. Theoretisch könnten auch die Produzenten oder Importeure die Mehrkosten übernehmen. Die neuen Regeln dürften insbesondere große Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress oder Amazon betreffen, die in den vergangenen Jahren zu einem massiven Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt haben.

Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland (HDE) werden täglich etwa 400.000 Pakete von Shein und Temu an deutsche Kunden verschickt. Der Umsatz der beiden Portale in Deutschland lag 2024 zwischen 2,7 und 3,3 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr kauften mehr als 14 Millionen Menschen in Deutschland bei Temu und Shein ein.

Umstrittene Anbieter im Fokus

Temu ist ein Online-Marktplatz, auf dem zahlreiche Unternehmen verschiedene Waren verkaufen. Das chinesische Unternehmen ist seit Frühjahr 2023 in Deutschland aktiv und sorgt regelmäßig mit Minipreisen und hohen Rabatten für Aufsehen. Produkte werden häufig direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert.

Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern Shein fungiert sowohl als Hersteller und Händler als auch als Marktplatz. Beide Anbieter stehen in der Kritik von Politikern, Handelsvertretern und Verbraucherschützern, die unter anderem mangelnde Produktqualität, unzureichende Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen monieren.

Weitere Maßnahmen im Zollreformpaket

Neben der neuen Bearbeitungsgebühr sollen weitere Maßnahmen im Rahmen der umfassenden Reform des EU-Zollrahmens dafür sorgen, den globalen Handel zu erleichtern, Zölle effizienter zu erheben und die Kontrollen von nicht konformen, gefährlichen oder unsicheren Waren zu verschärfen. Die EU-Länder betonen, dass damit auch die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa gestärkt werden soll.

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