Europaparlament knüpft US-Zolldeal an strenge Auflagen und Befristung
EU-Parlament macht US-Zolldeal von Bedingungen abhängig

Europaparlament knüpft Umsetzung von US-Zolldeal an strenge Auflagen und Befristung

Das Europäische Parlament hat sich mehrheitlich für die Umsetzung des Zolldeals mit den Vereinigten Staaten ausgesprochen, jedoch mit entscheidenden Einschränkungen und strengen Bedingungen. Die Abgeordneten wollen die zollfreie Einfuhr von US-Industriegütern in die Europäische Union ermöglichen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die amerikanische Seite ihre vertraglichen Verpflichtungen tatsächlich einhält.

Bedingungen für Inkrafttreten der Zollerleichterungen

Infolge der widersprüchlichen und oft unberechenbaren Handelspolitik der USA unter Präsident Donald Trump haben die Parlamentarier beschlossen, dass die vereinbarten Zollerleichterungen für amerikanische Produkte erst dann in Kraft treten dürfen, wenn die Vereinigten Staaten ihre zugesagten Pflichten erfüllen. Konkret bedeutet dies, dass die USA die Zölle auf EU-Waren mit einem Stahl- oder Aluminiumanteil von weniger als fünfzig Prozent auf einen maximalen Satz von fünfzehn Prozent reduzieren müssen.

Das rechtlich bindende Abkommen war bereits im vergangenen Sommer zwischen den Verhandlungspartnern ausgehandelt worden. Im Gegenzug für Zugeständnisse der Europäischen Union verpflichteten sich die Vereinigten Staaten, die Importabgaben auf die meisten europäischen Produkte auf höchstens fünfzehn Prozent zu begrenzen. Präsident Trump verzichtete zudem auf die Einführung von Sonderzöllen für Importe aus der EU.

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Hintergrund: Handelsstreitigkeiten und gerichtliche Entscheidungen

Der Handelsausschuss des Europaparlaments hatte die Umsetzung des Deals zuvor zweimal auf Eis gelegt. Als Gründe wurden die Zolldrohungen von Präsident Trump im Zusammenhang mit dem Grönland-Konflikt im Januar sowie Unsicherheiten nach einer bedeutenden Gerichtsentscheidung genannt. Der Oberste Gerichtshof der USA urteilte im Februar, dass Trump nicht unter Berufung auf ein bestimmtes Gesetz per Erlass Zölle verhängen durfte, was einen Großteil der bisherigen Importabgaben betraf. Trump kündigte daraufhin umgehend neue Zölle an.

Zeitliche Befristung und automatische Rücknahmeklauseln

Das Parlament fordert, dass die Vereinigten Staaten nach Inkrafttreten des Abkommens innerhalb von sechs Monaten auch die verbleibenden Zölle auf EU-Stahl- und Aluminiumderivate auf fünfzehn Prozent senken. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt werden, sollen die gewährten Zollpräferenzen automatisch zurückgenommen werden.

Darüber hinaus sieht der Beschluss vor, dass das Abkommen jederzeit ausgesetzt werden kann, wenn wirtschaftlicher Druck als politisches Druckmittel eingesetzt wird oder wenn in bestimmten Produktgruppen zu viele amerikanische Importe auf den europäischen Markt gelangen. Der weitgehend zollfreie Zugang wird zudem zeitlich befristet und muss spätestens zum einunddreißigsten März 2028 überprüft werden. Die vereinbarten Zugeständnisse sollen rückwirkend ab dem ersten August 2025 gelten.

Für den endgültigen Vollzug des Zolldeals müssen nun auch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den entsprechenden Verordnungen zustimmen. Das Abkommen soll vor allem Klarheit darüber schaffen, welche Zölle bei der Einfuhr von Industriegütern aus den USA in die EU künftig gelten.

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