Rechtsstreit: Darf dm apothekenpflichtige Medikamente online verkaufen?
Rechtsstreit: Dürfen Drogerien Medikamente online verkaufen?

Rechtsstreit um Online-Verkauf: Darf dm apothekenpflichtige Medikamente vertreiben?

Die Wettbewerbszentrale hat eine Klage eingereicht, um den Verkauf von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch die Drogeriemarktkette dm über das Internet juristisch prüfen zu lassen. Seit kurzer Zeit bietet dm auf seiner Internetseite neben herkömmlichen Drogerieartikeln auch Medikamente an, die normalerweise nur in Apotheken erhältlich sind. Die Wettbewerbshüter mit Sitz in Bad Homburg sehen darin eine Verletzung des Arzneimittel- und Apothekenrechts.

Vermischung von Sortimenten im Fokus

Im Kern des Rechtsstreits steht die Frage, ob apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Webshop angeboten werden dürfen, der zugleich Konsumgüter des täglichen Lebens verkauft. Die Wettbewerbszentrale kritisiert, dass bei diesem neuen Geschäftsmodell das Drogeriesortiment mit dem den Apotheken vorbehaltenen Sortiment vermischt wird. Was im stationären Handel nicht zulässig wäre – beispielsweise eine „Apothekenecke“ in einer Drogerie – könne auch im Internet nicht anders behandelt werden.

Eine Sprecherin des Landgerichts Karlsruhe bestätigte den Eingang der Klage, konnte jedoch zunächst keine näheren Angaben zum Inhalt machen. Der Versand der Medikamente erfolgt über eine tschechische Versandapotheke, die von einer dm-Konzerngesellschaft betrieben wird. Dies wirft zusätzliche rechtliche Fragen auf.

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Konzernstruktur und rechtliche Bedenken

Die Wettbewerbszentrale moniert, dass das Modell der Drogeriemarktkette mit apothekenrechtlichen Unabhängigkeits- und Beteiligungsregeln nicht vereinbar sei. Die gewählte Konstruktion über eine konzernangehörige tschechische Versandapotheke wird beanstandet, weil eine entsprechende wirtschaftliche Beteiligung an einer deutschen Apotheke unzweifelhaft unzulässig wäre. Dies berichtete bereits die „Lebensmittelzeitung“, die zuvor über den Fall informiert hatte.

Der Drogeriemarktkette lag die Klage zunächst nicht vor. Sebastian Bayer, Geschäftsführer für Marketing und Beschaffung bei dm, erklärte, im Dezember habe man eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten und fristgerecht darauf geantwortet. Seither habe es keine weitere Korrespondenz gegeben.

Grundsatzfrage der Arzneimittelversorgung

Das Verfahren ist von großer Bedeutung, da es eine Grundsatzfrage der Arzneimittelversorgung in Deutschland betrifft. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Online-Handel mit Medikamenten und die Abgrenzung zwischen Drogerien und Apotheken haben. Experten erwarten, dass der Fall als Präzedenzfall für ähnliche Geschäftsmodelle dienen könnte.

Die Wettbewerbszentrale betont, dass der Schutz der Verbraucher und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Arzneimittelbereich oberste Priorität haben müssen. Die Klärung dieser rechtlichen Grauzone ist daher von entscheidender Bedeutung für die Zukunft des Gesundheitsmarktes in Deutschland.

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