Balkonbepflanzung: Was Nachbarn dulden müssen und wo Grenzen liegen
Balkonbepflanzung: Was Nachbarn dulden müssen

Balkonbepflanzung: Welche Pflanzen erlaubt sind und wo Grenzen liegen

Mit den ersten wärmeren Tagen des Jahres zieht es viele Menschen wieder nach draußen. Auch Balkone erwachen aus dem Winterschlaf: Gartenhandschuhe werden hervorgeholt, Blumenkästen gesäubert und erste Pflanzen stehen bereit. Doch so verlockend die Frühjahrssonne auch ist – nicht alles, was auf dem Balkon mit Pflanzen möglich scheint, ist auch erlaubt. Wo verlaufen die Grenzen zwischen persönlicher Freiheit und Rücksicht auf die Nachbarschaft? Rechtsanwältin Melina Pier von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein beantwortet die wichtigsten Fragen.

Dürfen Nachbarn oder Vermieter Balkonpflanzen grundsätzlich verbieten?

„Nein, ein pauschales mietvertragliches Verbot zum Aufstellen von Balkonpflanzen benachteiligt Mieter und Mieterinnen unangemessen und wird meist unwirksam sein“, erklärt Pier. Das Aufstellen von Balkonpflanzen gehört zur üblichen mietvertraglichen Nutzung einer Wohnung. Auch die Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft darf die Freiheit des Einzelnen nicht in einem solchen Maß einschränken.

Nur wenn andere Hausbewohner durch die Pflanzen erheblich beeinträchtigt oder bauliche Vorgaben verletzt werden, kann Mietern und auch Eigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Einhalt geboten werden. „Dann kann eine Einschränkung der Bepflanzung verlangt werden“, sagt die Rechtsanwältin.

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Bin ich in der Auswahl der Pflanzen limitiert?

Grundsätzlich nicht. „Allerdings gilt auch auf dem Balkon das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot“, betont Melina Pier. Stark riechende, besonders ausladende Gewächse oder solche, die Nachbarbalkone überwuchern oder erheblich beschatten, könnten problematisch werden.

Entscheidend ist der Rechtsanwältin zufolge immer, ob im Einzelfall tatsächlich eine wesentliche Beeinträchtigung im rechtlichen Sinne vorliegt. Die Auswahl der Pflanzen ist also nicht limitiert, solange Rücksicht auf die Nachbarn genommen wird.

Ist das Aufstellen eines Hochbeets auf dem Balkon erlaubt?

„Auch das Aufstellen eines Hochbeets kann nicht pauschal verboten werden“, sagt Rechtsanwältin Pier. Weil ein solches Hochbeet aber recht schwer werden kann, müsse immer darauf geachtet werden, dass die statische Belastungsgrenze des Balkons nicht überschritten wird.

„Balkone sind für übliche Möblierung und Bepflanzungen ausgelegt“, erklärt Pier. Sehr große und schwere Konstruktionen könnten darum problematisch sein. Mieter sollten im Zweifel beim Vermieter nachfragen, um sicherzugehen.

Darf ich Balkonpflanzen außen am Geländer montieren?

„Blumenkästen dürfen grundsätzlich auch außen am Balkongeländer angebracht werden, sofern die Hausordnung nichts anderes vorsieht“, sagt Pier. Dort müssen sie aber sicher und stabil befestigt sein, damit sie nicht herabfallen können.

„Löst sich ein Balkonkasten und verursacht Schäden – zum Beispiel an darunter parkenden Autos –, haftet in der Regel die Person, die ihn angebracht hat“, warnt Pier. Gegebenenfalls springt aber die eigene private Haftpflichtversicherung ein. Darum sollten selbst stabile Halterungen regelmäßig auf den sicheren Sitz kontrolliert und vor Unwetter oder Extremwetterereignissen entsprechend geschützt werden.

Müssen Nachbarn gelegentlich tropfendes Gießwasser hinnehmen?

„Ein paar Tropfen Wasser beim Blumengießen lassen sich kaum vermeiden und werden rechtlich meist als sozialadäquat angesehen“, sagt Melina Pier. Tropft das Gießwasser aber dauerhaft und stark, sodass der darunterliegende Balkon regelmäßig durchnässt, müssten Nachbarn das nicht hinnehmen.

„In Extremfällen kann hier eine Störung des Hausfriedens angenommen werden“, erklärt Pier. Vermieter könnten dann etwa eine Abmahnung aussprechen. Es gilt also, beim Gießen maßvoll zu sein und Rücksicht zu nehmen.

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