E-Auto-Laden für Mieter: Rechte, Lösungen und Kosten im Überblick
E-Auto-Laden für Mieter: Rechte und Lösungen

E-Auto-Laden für Mieter: Praktische Lösungen und rechtliche Grundlagen

Wer ein Elektroauto besitzt, muss es regelmäßig aufladen. Für Eigenheimbesitzer ist dies oft einfach, da sie eine private Wallbox in der eigenen Garage installieren können. Doch wie gestaltet sich die Situation für Mieterinnen und Mieter? Diese Frage wird immer relevanter, da die Elektromobilität weiter zunimmt und viele Haushalte in Mietwohnungen leben.

Rechtliche Ansprüche von Mietern auf Ladestationen

Mieter haben unter bestimmten Bedingungen ein gesetzliches Recht auf die Installation einer Ladestation für ihr E-Auto. Laut Rolf Janßen, Geschäftsführer beim DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main, gilt dieser Anspruch, wenn zur Mietwohnung ein Stellplatz oder eine Garage gehört. Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, Paragraph 554). Der Vermieter muss nicht nur die Anbringung der Wallbox gestatten, sondern auch die Verlegung von Leitungen und Eingriffe in die Stromversorgung erlauben. Fabian Faehrmann, Sprecher beim ADAC in München, betont, dass der Vermieter verpflichtet ist, Pläne über vorhandene Stromleitungen vorzulegen, sofern dies keinen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Eine Ablehnung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Denkmalschutz.

Technische Optionen für Mietgaragen und Stellplätze

Für Mieter stehen vor allem zwei technische Lösungen zur Verfügung:

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  • Private Wallbox: Eine Fachfirma schließt die Wallbox direkt an das Stromnetz an. Die Abrechnung erfolgt über die Stromrechnung der eigenen Wohnung oder ein separates Abrechnungssystem.
  • Gemeinschaftslösung: Mehrere Mietparteien teilen sich eine Wallbox oder einen DC-Schnelllader. Voraussetzung ist eine Einigung über die Nutzungszeiten, und der Verbrauch wird individuell abgerechnet.

Vor der Installation muss eine Elektrofachkraft den Standort prüfen, um die Gebäudeanschlussleistung zu ermitteln. Reicht diese nicht aus, kann ein intelligentes Lastmanagement-System helfen, das die Ladeleistung in Zeiten geringen Stromverbrauchs anhebt. Mieter sollten die Genehmigung für die Installation schriftlich beim Vermieter beantragen und ein Angebot einer Fachfirma beifügen.

Kosten und Abrechnung für Mieter

Die Kosten für Anschaffung und Einbau einer Ladestation tragen Mieter selbst. Laut ADAC liegen die Preise für eine Wallbox zwischen 200 und 2.000 Euro, zuzüglich Material- und Installationskosten. Bei einer gemeinsamen Nutzung reduzieren sich die Kosten anteilig. Intelligente Systeme mit Chips oder Ladekarten ermöglichen eine genaue Abrechnung pro Nutzer. Bei Mietende besteht eine Rückbaupflicht, die Demontagekosten können jedoch durch Vereinbarungen mit dem Vermieter vermieden werden. Eine Alternative ist, den Vermieter zu fragen, ob er die Kosten übernimmt und die Wallbox nach einem Auszug weitervermietet.

Lademöglichkeiten ohne eigenen Stellplatz

Für Mieter ohne eigenen Stellplatz gibt es alternative Ladeoptionen. In Deutschland existieren rund 193.000 öffentliche Ladepunkte, und manche Arbeitgeber bieten Lademöglichkeiten auf Firmenparkplätzen. Allerdings erfordert die Nutzung öffentlicher Infrastruktur Flexibilität, da Ladestationen oft belegt sind und maximale Parkdauern gelten. Zudem ist das Laden mit einer privaten Ladesäule in der Regel günstiger.

Insgesamt bietet die Elektromobilität für Mieter vielfältige Lösungen, die durch rechtliche Rahmenbedingungen und technische Innovationen unterstützt werden. Eine frühzeitige Absprache mit Vermietern und Nachbarn kann den Prozess erleichtern und Kosten sparen.

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