Bundesbauministerin Hubertz kündigt umfassende Reform des Baugesetzbuches an
Nach der Einführung des sogenannten Bau-Turbos zu Jahresbeginn plant Bundesbauministerin Verena Hubertz nun weitreichendere Änderungen am Baugesetzbuch. Die SPD-Politikerin stellte in Berlin ein Paket vor, das Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen und Kommunen zusätzliche rechtliche Instrumente an die Hand geben soll. „Wir setzen den Fokus auf Beschleunigung, nicht auf die Absenkung von Schutzstandards“, betonte Hubertz bei der Präsentation ihrer Pläne.
Bauleitverfahren sollen von bis zu 15 Jahren auf zwei Jahre verkürzt werden
Ein Kernpunkt der Reformvorschläge betrifft die Dauer von Bauleitverfahren. Künftig sollen diese innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden können – aktuell dauern solche Prozesse nach Angaben des Bauministeriums oft zehn bis fünfzehn Jahre. Um dies zu erreichen, sollen Umweltprüfungen effizienter gestaltet werden. So könnte häufiger die strategische Umweltplanung anstelle detaillierter Einzelprüfungen zum Einsatz kommen.
Der Schwellenwert für beschleunigte Verfahren soll von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter versiegelter Fläche angehoben werden. Zudem ist geplant, die Bürgerbeteiligung in der Planungsphase zu straffen: Sie soll künftig digital und nur noch einstufig erfolgen.
Neue Instrumente gegen vernachlässigte Immobilien und für kommunale Vorkaufsrechte
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien. Gemeinden sollen künftig leichter Instandsetzungsgebote aussprechen können, um Eigentümer zur Sanierung vernachlässigter Gebäude zu verpflichten. In Fällen von „extremem Missbrauch“ sieht der Entwurf sogar die Möglichkeit von Enteignungen vor – ein Instrument, das Hubertz als „scharfes Schwert“ bezeichnete.
Darüber hinaus sollen Kommunen erweiterte Vorkaufsrechte erhalten:
- Bei Kenntnis von Immobiliendeals mit kriminellen oder extremistischen Gruppen
- In sogenannten Milieuschutzgebieten, wodurch eine frühere Praxis vor einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 wiederaufgenommen würde
„Überragendes öffentliches Interesse“ soll Wohnungsbau priorisieren
Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen künftig die Möglichkeit erhalten, ein „überragendes öffentliches Interesse am Wohnungsbau“ zu erklären. Dies würde bedeuten, dass Wohnungsbauprojekte bei der Konkurrenz um knappe Flächen Vorrang vor anderen politischen Zielen erhalten. „Ziele sind mehr Wohnungsbau und lebenswertere Städte“, so die Ministerin.
Die Pläne von Bundesbauministerin Hubertz müssen nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und anschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden. Sie stellen nach Ministeriumsangaben ein umfassendes „Upgrade“ des Baugesetzbuches dar, das über die bereits in Kraft getretene, bis 2030 befristete „Experimentierklausel“ des Bau-Turbos hinausgeht.



