Zwangsversteigerung bei Melanie Müller: Ex-Mann Mike Blümer will Bahnhofsgebäude zurück
Das Haus der Schlagersängerin Melanie Müller im Leipziger Stadtteil Wahren steht vor einer Zwangsversteigerung. Die Auktion für das ehemalige Bahnhofsgebäude ist für den Mai 2026 geplant. Besonders interessant: Müllers Ex-Mann Mike Blümer hat bereits sein Interesse an einem Rückkauf des Anwesens bekundet.
Mike Blümer plant Rückerwerb mit Investor
Laut Berichten der Zeitung "Bild" möchte der ehemalige Partner der Sängerin das Gebäude erwerben. Blümer hatte das Haus im Jahr 2014 gemeinsam mit Melanie Müller restauriert und später auch selbst bewohnt. Der 59-Jährige soll dabei von einem Investor unterstützt werden, der "am Versteigerungstermin teilnehmen und mitbieten wird".
Das 1.572 Quadratmeter große Wohn- und Geschäftsgrundstück mit dem ehemaligen Bahnhofsgebäude wurde in einem Gutachten aus dem Jahr 2025 auf einen Wert von 800.000 Euro geschätzt. Ein besonderer Aspekt des Grundstücks betrifft ein lebenslanges Wohnrecht der Kinder, das in der Expertise erwähnt wird.
Wohnrecht der Kinder bei Besitzerwechsel hinfällig
Da es sich bei den Kindern um Blümers eigenen Nachwuchs handelt, stellt dieser Punkt für ihn kein Problem dar. Doch auch andere potenzielle Interessenten müssen sich laut Blümers Aussagen keine Sorgen machen. Er erklärte gegenüber der "Bild": "Eine rechtliche Beurteilung hat stattgefunden, es entfällt bei Besitzerwechsel unmittelbar."
Der Grund für den Wegfall des Wohnrechts liegt in der finanziellen Situation von Melanie Müller. Die Schlagersängerin hat einen hohen Immobilienkredit bei der Sparkasse aufgenommen. Das Wohnrecht der Kinder wurde später nachgetragen und steht hinter diesen Ansprüchen zurück.
Finanzielle Probleme nach Gerichtsverfahren
Hintergrund für Müllers prekäre finanzielle Lage ist eine Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes sowie wegen Besitzes von Betäubungsmitteln. Das Leipziger Landgericht verurteilte die Sängerin ursprünglich zu einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro. Mit Blick auf ihre wirtschaftliche Situation wurde die Strafe auf 3.500 Euro reduziert.
Gegen dieses Urteil hat Melanie Müller Revision eingelegt. Die Zwangsversteigerung ihres Hauses markiert einen weiteren Tiefpunkt in der jüngeren Geschichte der umstrittenen Schlagersängerin, während ihr Ex-Mann die Gelegenheit nutzen möchte, das gemeinsam restaurierte Gebäude zurückzuerwerben.



