Nach dem Winter: Müssen Eigentümer und Mieter Streugut von Gehwegen entfernen?
Pflicht zur Streugut-Entfernung nach dem Winter

Streugut nach dem Winter: Wer muss es entfernen und wie?

Es knirscht unter den Füßen: Nach dem Abtauen von Eis und Schnee liegt vielerorts noch Streugut auf Gehwegen und Straßen. Sand, Granulat, Kies, Asche oder Sägespäne bleiben zurück, anstatt wie früher im Boden zu versickern. Doch ist das rechtens? Eigentümer und Mieter stehen in der Pflicht, das überschüssige Material zu beseitigen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Die rechtliche Grundlage: Verkehrssicherungspflicht

Grundsätzlich gehört das Entfernen von Streugut zu den Pflichten des Winterdienstes, erklärt die Syndikusrechtsanwältin Daniela Niermann vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Diese Verantwortung obliegt in der Regel den Eigentümerinnen und Eigentümern für angrenzende Gehwege rund um ihr Grundstück. Sie müssen sicherstellen, dass Passanten die Wege gefahrlos nutzen können.

Steigen die Temperaturen und wird das Streumittel nicht mehr benötigt, sind Eigentümer verpflichtet, Split, Sägespäne, Granulat, Sand oder Asche zu entfernen. Bei vermieteten Immobilien kann die Verkehrssicherungspflicht – und damit auch die Pflicht zur Entsorgung des Streuguts – durch eine Regelung im Mietvertrag an die Mieter übertragen werden.

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Zeitliche Vorgaben und praktische Umsetzung

Anders als beim Aufbringen des Streumittels ist bei dessen Entfernung weniger Eile geboten. Daniela Niermann betont, dass es dafür keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt. Dennoch sollte man sich nach Einsetzen des Tauwetters nicht allzu viel Zeit lassen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Eigentümer und Mieter auch dafür sorgen, dass Passanten auf dem überschüssigen Streugut nicht ausrutschen.

Versäumen sie diese Pflicht, können sie sich bei einem Unfall schadenersatzpflichtig machen. Es ist daher ratsam, das Streugut zeitnah zu beseitigen, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Entsorgung des Streuguts: Einfache Wege

Für die Entsorgung gibt es praktische Lösungen: Streugut kann in haushaltsüblichen Mengen über die Hausmülltonne entsorgt werden, so Niermann. Sollte dies im Einzelfall nicht zulässig sein, müsste es auf der Verpackung vermerkt sein. Bei größeren Mengen empfiehlt sie, den zuständigen örtlichen Entsorgungsbetrieb um Rat zu fragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Pflicht zur Entfernung von Streugut nach dem Winter ist ein wichtiger Teil der Verkehrssicherung. Eigentümer und Mieter sollten diese Aufgabe ernst nehmen, um Unfälle zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen auszuschließen. Mit einfachen Entsorgungsmethoden lässt sich dies problemlos umsetzen.

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