Münchner Skandalurteil in zweiter Instanz gekippt
In einem bemerkenswerten Fall aus München hat die Justiz ein erstinstanzliches Urteil revidiert, das eine schwerbehinderte Seniorin nach 35 Jahren zum Auszug aus ihrer Wohnung verpflichtet hätte. Die 86-jährige Eva Sch. atmet nun erleichtert auf, nachdem das Berufungsgericht entschieden hat, dass sie in ihrer langjährigen Unterkunft bleiben darf.
Erstes Urteil löste Empörung aus
Eine Amtsrichterin hatte ursprünglich verfügt, dass die Münchnerin ihre Wohnung räumen müsse. Als Begründung führte sie an, dass der Sohn der Frau, Claudius Sch. (60), die Hoftüre nicht ordnungsgemäß geschlossen habe. Diese Entscheidung stieß auf breite Kritik und wurde als unverhältnismäßig und unmenschlich bewertet.
Die betroffene Seniorin äußerte sich emotional zu der Belastung: "Ich habe über ein Jahr nicht mehr richtig geschlafen", gab sie in der Verhandlung zu Protokoll. Die ständige Unsicherheit und die Angst vor dem Verlust ihres Zuhauses nach mehr als drei Jahrzehnten hätten ihre Gesundheit zusätzlich beeinträchtigt.
Berufungsgericht urteilt menschlich
In der zweiten Instanz zeigten die Richter mehr Einfühlungsvermögen und revidierten das umstrittene Urteil. Sie wogen die formale Pflichtverletzung gegen die persönlichen Umstände der schwerbehinderten Mieterin ab und kamen zu einem anderen Schluss.
Die Richter betonten, dass bei einer 86-jährigen Schwerbehinderten besondere Rücksichtnahme geboten sei, insbesondere wenn es sich um einen vergleichsweise geringfügigen Verstoß handelt. Der Sohn der Frau hatte die Hoftüre lediglich nicht vollständig geschlossen, was nach Ansicht des Berufungsgerichts keine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt.
Erleichterung nach der Verhandlung
Nach der Berufungsverhandlung im Münchner Justizpalast zeigten sich sowohl Eva Sch. als auch ihr Sohn Claudius sichtlich erleichtert. Die jahrelange Unsicherheit hatte ein Ende gefunden, und die Seniorin kann nun in ihrer vertrauten Umgebung alt werden.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum Umgang mit alten und behinderten Menschen im Mietrecht auf. Experten sehen in der Entscheidung des Berufungsgerichts ein wichtiges Signal für mehr Menschlichkeit in der Rechtsprechung.



