Thüringen plant automatische Steuererklärungen durch Finanzämter ab 2026
Thüringen: Finanzämter übernehmen Steuererklärungen ab 2026

Thüringen führt automatische Steuererklärungen durch Finanzämter ein

Die Steuererklärung in Thüringen könnte in Kürze deutlich vereinfacht werden. Finanzministerin Katja Wolf (BSW) hat nach einer Regierungsklausur in Eisenach angekündigt, dass Finanzämter noch in diesem Jahr damit beginnen könnten, Steuererklärungen für relativ einfache Fälle automatisch zu erstellen.

Bürger müssen nur noch prüfen und genehmigen

Das Ziel der Ministerin ist es, dass die ersten fertigen Steuererklärungen im Laufe des Jahres 2026 an Thüringer Steuerzahler verschickt werden. Die Bürger müssten dann lediglich die vom Amt erstellten Erklärungen überprüfen und genehmigen. „Fertig ist der Lack“, kommentierte Wolf das Vorhaben. Dies würde den Aufwand für viele Steuerzahler erheblich reduzieren und Fehler minimieren.

Technische Grundlage aus Hessen übernommen

Das Modell wurde bereits in Hessen vom Finanzamt Kassel erfolgreich getestet. Die technischen Voraussetzungen für die sogenannte Amtsveranlagung, bei der bereits vorhandene Angaben der Steuerzahler genutzt werden, sollen gemeinsam mit Hessen geschaffen werden. Bisher vertrat das Thüringer Finanzministerium die Ansicht, dass für digitale Steuererklärungen eine länderübergreifende Einigung notwendig sei.

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Hohe Digitalisierungsquote in Thüringen

Die Mehrheit der Thüringer Steuerzahler gibt ihre Erklärungen bereits digital ab. Nach Angaben der Finanzverwaltung nutzen knapp 80 Prozent entweder das offizielle Elster-Portal oder private Online-Anbieter. Als technische Variante für die geplante Automatisierung wurde eine App mit dem Elster-Programm der Finanzverwaltung genannt.

Die Einführung der automatischen Steuererklärungen markiert einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung der Steuerverwaltung. Sie soll insbesondere Bürger mit unkomplizierten Steuerverhältnissen entlasten und die Effizienz der Finanzämter steigern. Die genauen Kriterien für „einfache Steuerfälle“ werden noch definiert.

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