Reiserecht-Experte gibt klare Empfehlungen für gestrandete Urlauber
Zehntausende Urlauber sind derzeit im Nahen Osten gestrandet, nachdem der Luftraum gesperrt wurde und viele Flüge gestrichen oder umgebucht werden mussten. Für Reisende, die bald Flüge über diese Region antreten sollen, stellt sich die dringende Frage: Abwarten, stornieren oder umbuchen? Der Münchner Anwalt für Reiserecht, Michael Siegel, hat im Interview mit der AZ klare Ratschläge gegeben.
Direkter Kontakt zu Airlines und Veranstaltern ist entscheidend
Für gestrandete Reisende im Nahen Osten betont Siegel, dass der erste Schritt der Kontakt zum Reiseveranstalter oder zur Airline ist. Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter verantwortlich, bei reinen Flugbuchungen die Fluggesellschaft. Diese müssen sicherstellen, dass Urlauber umgebucht werden und sicher das Land verlassen können. Da der Luftraum gesperrt ist, bleibt Betroffenen oft nur das Abwarten. Siegel weist darauf hin, dass Veranstalter und Airlines grundsätzlich zur Unterbringung und Verpflegung verpflichtet sind, auch bei höherer Gewalt, wobei in dieser Situation staatliche Stellen unterstützen.
Rechte der Urlauber: Minderung und Ersatzkosten
Reisende haben kein Recht auf eine zeitige Weiterreise, sondern müssen auf den schnellstmöglichen Zeitpunkt warten. Bei Pauschalreisen haftet der Veranstalter unabhängig vom Verschulden, sodass Urlauber eine Minderung geltend machen können, wenn die Reise nicht wie geplant stattfindet. Zudem können Kosten für eigene Arrangements, wie selbst organisierte Rückflüge, erstattet werden. Bei reinen Flugbuchungen gibt es weniger Schutz, aber mögliche Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung. Siegel rät, bei verfügbaren freien Flügen selbst zu buchen und später Ersatzkosten einzufordern.
Extremfall mit langer Wartezeit erwartet
Laut Siegel handelt es sich um einen absoluten Extremfall, der nicht mit Vulkanausbrüchen vergleichbar ist. Da Zehntausende Touristen feststecken und die Kapazitäten begrenzt sind, rechnet er damit, dass Reisende bis Ende nächster Woche auf freie Plätze warten müssen. Er empfiehlt, alle Kanäle zu nutzen: bei Airlines und Veranstaltern nachfragen, aber auch selbst aktiv werden, um nach Hause zu gelangen.
Empfehlungen für bevorstehende Flüge über den Nahen Osten
Für Reisende mit geplanten Flügen in oder über den Nahen Osten rät Siegel, sich mit der Airline in Verbindung zu setzen und Webseiten zu checken. Viele Fluggesellschaften bieten kulante Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten bis zum 20. März an. Da die Situation unsicher ist und der Luftraum jederzeit wieder gesperrt werden könnte, empfiehlt er, Flüge zu stornieren, Geld zurückzuholen und alternative Routen außerhalb der Region zu buchen. Reisewarnungen des Auswärtigen Amts seien eine Hilfe für Stornierungen, aber kein Vorwurf an frühere Buchungen.
Praktische Tipps: Direktkontakt und Vermeidung von Plattformen
Siegel warnt davor, sich auf Reiseplattformen oder Vermittler zu verlassen. Stattdessen sollten Urlauber direkt den Vertragspartner – Airline oder Veranstalter – kontaktieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Sein Appell lautet: In dieser extremen Situation ist Sicherheit oberstes Gebot, und Reisende sollten alles tun, um nicht in die Konfliktregion zu gelangen.



