Oktoberfest im Umbruch? Wirt fordert EU-weite Ausschreibung für Festzelte
Oktoberfest: Wirt fordert EU-Ausschreibung für Zelte

Garant für Tradition in Gefahr? Wirt fordert EU-weite Ausschreibung für Oktoberfest-Zelte

In München sorgt eine ungewöhnliche Forderung eines Wiesn-Wirts für erhebliche Diskussionen und könnte die traditionelle Struktur des weltberühmten Oktoberfests grundlegend verändern. Der Gastronom Alexander Egger, Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH, greift die bisherige Praxis der Zeltvergabe an und will erreichen, dass sich die Stadt München bei der Zuteilung zweier zentraler Festzelte künftig nach europäischem Vergaberecht richten muss.

Europäisches Vergaberecht statt traditionellem Punktesystem

Die bisherige Vergabepraxis der Stadt München basiert auf einem Punktesystem, das regelmäßig angepasst wurde, aber auch Kritik auf sich gezogen hat. Eggers Antrag zielt konkret auf das traditionelle Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt ab – zwei der bedeutendsten und historischsten Zelte auf der Theresienwiese. Eine EU-weite Ausschreibung würde bedeuten, dass sich Gastronomen aus ganz Europa um diese prestigeträchtigen Standplätze bewerben könnten.

Die Regierung von Oberbayern bestätigte, dass der Antrag auf vergaberechtliche Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern eingegangen ist. Diese muss nun klären, ob die Zeltvergabe unter das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) fällt. Eine Entscheidung soll innerhalb von fünf Wochen gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgen.

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Tradition versus Wettbewerb: Die Positionen der Wiesnwirte

Die Sprecher der großen Wiesnwirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, reagierten mit deutlicher Besorgnis auf die mögliche Veränderung. "Die Vergabepraxis hat sich seit Jahrzehnten bewährt und ist ein Garant dafür, dass die Wiesn nach wie vor ein Ort ist, an dem unser bayerisches Brauchtum gepflegt und unsere Traditionen hochgehalten werden", betonte Schottenhamel, dessen Familienzelt seit 1867 in Familienhand ist und wo das Oktoberfest traditionell mit dem Anzapfritual durch den Oberbürgermeister eröffnet wird.

Die Wiesnwirte argumentieren, dass das Oktoberfest in seiner mehr als 200-jährigen Geschichte zu einem einzigartigen und schützenswerten Kulturgut geworden sei, das nicht persönlichen Interessen geopfert werden dürfe. Sie fürchten einen Verlust von Tradition und Kontinuität, sollte die Zeltvergabe kommerzialisiert und internationalisiert werden.

Hintergrund des Antragstellers und mögliche Auswirkungen

Alexander Egger und seine Frau betreiben seit Jahren ein kleines Zelt auf der Wiesn und hatten sich im Januar für das Paulaner-Zelt oder die Bräurosl beworben – beides große und lukrative Festzelte. Der Antragsteller war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Die Regierung von Oberbayern wies darauf hin, dass eine Entscheidung der Vergabekammer "keine unmittelbaren Rechtswirkungen für andere Standplätze auf dem Oktoberfest oder für andere Volksfeste" habe. Dennoch könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden, der langfristig die gesamte Struktur des Oktoberfests verändern könnte.

Die Diskussion wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie lassen sich Tradition und Brauchtum mit modernem Wettbewerbsrecht vereinbaren? Sollte ein kulturelles Ereignis von nationaler Bedeutung besonderen Regeln unterliegen? Die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern wird mit Spannung erwartet und könnte den Weg für ein neues Kapitel in der Geschichte des Oktoberfests ebnen.

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