Oktoberfest-Zoff eskaliert: Wirt Alexander Egger zieht gegen München vor Gericht
Hinter den Kulissen des Münchner Oktoberfests brodelt es gewaltig. Ein tiefgreifender Streit um die Vergabe der großen Festzelte sorgt für erhebliche Unruhe und könnte das gesamte System des weltberühmten Volksfests grundlegend verändern. Im Zentrum des Konflikts steht die Frage, ob die bisherigen Regeln Bestand haben oder ob europäisches Vergaberecht angewendet werden muss.
Rechtlicher Angriff auf traditionelle Vergabepraxis
Alexander Egger, Wirt der Münchner Stubn, geht nun mit einem Nachprüfungsantrag gegen die Stadt München vor. Wie die Regierung von Oberbayern bestätigte, liegt der Vergabekammer Südbayern ein entsprechender Antrag der „WE Gutshof GmbH“ vor, der sich gegen die beabsichtigte Zetteilung des Paulaner-Festzelts sowie der Schottenhamel-Festhalle richtet. Egger lässt damit prüfen, ob das Verfahren der Stadt bisher rechtlich korrekt und transparent durchgeführt wurde.
„Unser Mandant Alexander Egger möchte ein großes Festzelt und dieses mit Qualität und Güte führen“, erklärt Benno Ziegler, einer der Anwälte Eggers. „Darüber hinaus möchte er mit diesem Schritt Chancengleichheit für alle Zelte, vor allem für die Brauerei-Festzelte, herstellen.“
Europäisches Vergaberecht als zentrale Streitfrage
Der Kern des Konflikts liegt in der Frage, ob die Vergabe der großen Festzelte auf dem Oktoberfest mit den Vorgaben des europäischen Vergaberechts vereinbar ist. Aus dem Wirtschaftsreferat hatte die Kanzlei zunächst die Information erhalten, dass es vonseiten des Ministeriums eine Richtlinie gebe, die besagt, dass das EU-Vergaberecht für das Oktoberfest nicht gelten würde.
„Wir haben uns durch renommierte Vergaberechtskanzleien in Europa gefragt und nichts Entsprechendes gefunden“, so Ziegler. Daraufhin habe man den Nachprüfungsantrag gestellt – und ist optimistisch: „Unser Mandant hätte die Anträge nicht eingereicht, wenn er nicht gute Chancen sehen würde.“
Mögliche Folgen für das gesamte Wiesn-System
Die potenziellen Auswirkungen des Verfahrens sind weitreichend:
- Sollte die Vergabekammer Egger recht geben, würde dies grundsätzlich eine EU-weite Ausschreibung der jeweiligen Standplätze bedeuten
- Gastronomiebetreiber aus anderen Ländern könnten sich um ein Wiesnzelt bewerben
- Die bislang feste Zuordnung großer Zelte zu Münchner Brauereien wäre nicht mehr automatisch garantiert
Groß ist die Sorge, es könne bald Guinness- oder Heineken-Zelte auf der Wiesn geben. Zu diesem Szenario sagt Ziegler: „Das ist eine Verschwörungstheorie. Die Stadt könnte ja in die Vergabebedingungen reinschreiben, welches Bier ausgeschenkt werden darf.“
Tradition versus Modernisierung
Das zuständige Wirtschaftsreferat gibt sich zuversichtlich. „Auch in den vergangenen Jahrzehnten gab es mehrfach juristische Auseinandersetzungen um die Zulassung zum Oktoberfest“, teilt es mit. „Das Bewerbungsverfahren ist dabei mehrfach gerichtlich überprüft und bestätigt worden.“
Die Paulaner-Brauerei, Eigentümerin des gleichnamigen Zeltes, zeigt sich wenig beeindruckt von den Klage-Plänen. „Wir haben den Antrag auf Überprüfung des Vergabeverfahrens gegen die Stadt München zur Kenntnis genommen und sind zuversichtlich, dass das Verfahren bestätigen wird, dass die Stadt München bei der Vergabe die anwendbaren rechtlichen Vorgaben eingehalten hat“, heißt es auf Anfrage.
Wiesn-Wirte-Sprecher Christian Schottenhamel betont: „Die Wiesn als schützenswertes Kulturgut sollte niemals persönlichen Interessen geopfert werden.“ Er teilt mit: „Die Vergabepraxis hat sich seit Jahrzehnten bewährt und ist ein Garant dafür, dass die Wiesn nach wie vor ein Ort ist, an dem unser bayerisches Brauchtum gepflegt und unsere Traditionen hochgehalten werden.“
Konkrete Auswirkungen auf das 191. Oktoberfest
Fakt ist: Der Wiesn-Zoff könnte den Start des 191. Oktoberfests verzögern. Der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann mehrere Wochen dauern. Auch wenn das Wirtschaftsreferat keinen Anhaltspunkt dafür sieht, dass die Durchführung des Oktoberfests gefährdet ist, hat das laufende Verfahren zur Folge, dass die Stadt die entsprechenden Zulassungsverträge für beide Zelte bis zur Entscheidung des Vergabesenats nicht abschließen darf.
Bisher vergibt die Stadt die Zelte nach Kriterien wie Erfahrung, Konzept und Tradition. Doch dieser bewährte Weg steht nun auf dem juristischen Prüfstand. Sollte Egger mit seiner Klage Erfolg haben, könnte dies nicht nur die Vergabepraxis revolutionieren, sondern auch die Frage aufwerfen, wie viel Tradition im modernen Europa noch Bestand haben kann.
Die nächsten Wochen werden zeigen, ob das Münchner Oktoberfest seine traditionellen Strukturen bewahren kann oder ob europäisches Recht die jahrzehntealten Gepflogenheiten über Bord wirft. Eines steht fest: Die Wiesn wird nie mehr dieselbe sein – egal wie das Verfahren ausgeht.



