Bundesgerichtshof prüft Klimaklagen: Deutsche Umwelthilfe will Verbrenner-Aus bei BMW und Mercedes ab 2030
BGH prüft Klimaklagen: DUH will Verbrenner-Aus bei BMW und Mercedes

Bundesgerichtshof prüft Klimaklagen: Deutsche Umwelthilfe will Verbrenner-Aus bei BMW und Mercedes ab 2030

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit Klimaklagen vor Gericht einen neuen Weg eingeschlagen, um den Verkauf klimaschädlicher Verbrennerfahrzeuge zu stoppen. Im Fokus stehen dabei die deutschen Autohersteller BMW und Mercedes-Benz. Das Verfahren liegt mittlerweile beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, wo heute eine Verhandlung stattfindet. Die Umweltschützer fordern, dass den Unternehmen untersagt wird, in Zukunft Neuwagen mit Verbrennungsmotoren zu verkaufen – idealerweise ab dem 31. Oktober 2030.

Was fordert die Deutsche Umwelthilfe genau?

Die DUH argumentiert, dass Fahrzeuge im Schnitt etwas mehr als 14 Jahre in Betrieb sind und Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral sein will. Daher sei ein Verkaufsstopp ab 2030 notwendig, um diese Ziele zu erreichen. Remo Klinger, Rechtsanwalt der DUH, erklärt, dass die Kläger auch alternative Zeiträume wie bis 2045 oder 2050 als Hilfsanträge gestellt haben. Das Kernproblem sei, dass sich BMW und Mercedes bislang zu keinem konkreten Datum verpflichten wollten, solange es keine gesetzliche Vorgabe gebe. Klinger betont: „Ist zivilrechtlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?“ Aus Sicht der Kläger lautet die Antwort klar: Nein. Unternehmen müssten sich auch über staatliche Regulierung hinaus an Sorgfaltspflichten halten, wenn in die Rechte Dritter eingegriffen werde.

Rechtliche Grundlagen und Argumentation der Kläger

Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich vor Gericht auf ihr im Grundgesetz verankertes allgemeines Persönlichkeitsrecht. Sie argumentieren, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets aufbrauchen, was den politischen Handlungsspielraum beschränke. Dadurch würden später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken. Diese Argumentation stützt sich auf den berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Damals entschied das höchste Gericht, dass das Klimaschutzgesetz in seiner damaligen Form zu kurz griff und Nachbesserungen erforderte, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen.

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Die Rolle des Bundesgerichtshofs und die Position der Unternehmen

Während das Bundesverfassungsgericht 2021 eine Verpflichtung des Staates betonte, geht es am BGH nun darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können. DUH-Anwalt Klinger spricht von einer bisher ungeklärten Grundsatzfrage: „Haben große Emittenten eine rechtliche Pflicht, ihre Produktion und Produkte am verbleibenden CO2-Budget und den Klimaneutralitätszielen auszurichten?“ BMW argumentiert dagegen, dass das Pariser Klimaschutzabkommen kein rechtlich verbindliches CO2-Budget für einzelne Unternehmen festlege, sondern nur nationale Selbstverpflichtungen der Staaten umfasse. Ein Sprecher des Unternehmens kritisiert, die DUH versuche, den parlamentarischen Prozess zu umgehen. Mercedes-Benz begrüßt hingegen, dass der BGH grundlegende Rechtsfragen klären wird, betont aber, dass Nachhaltigkeit und Klimaschutz zentrale Bestandteile der Unternehmensstrategie seien.

Verfahrensverlauf und politischer Kontext

Bisher hatten die Klagen der DUH vor den Landgerichten in München und Stuttgart sowie den Oberlandesgerichten keinen Erfolg. Der BGH ließ jedoch Revisionen zu, sodass die Rechtsfragen in Karlsruhe geklärt werden können. Ob bereits heute ein Urteil fällt, ist unklar. Als letzte Instanz in Zivilverfahren ist eine BGH-Entscheidung grundsätzlich nicht mehr anfechtbar, aber bei Grundrechtsfragen bleibt der Gang vor das Bundesverfassungsgericht möglich. Die DUH behält sich diese Option offen. Politisch war das Ende von Verbrennern in der EU für 2035 vorgesehen, doch Ende 2025 nahm die EU-Kommission von diesen Plänen Abstand und schlug Aufweichungen vor. Dies unterstreicht die Bedeutung des aktuellen Gerichtsverfahrens für die Zukunft der Automobilindustrie und des Klimaschutzes.

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