BGH-Urteil zu Klimaklagen: Deutsche Umwelthilfe fordert Verbrenner-Aus bei BMW und Mercedes bis 2030
BGH urteilt: DUH will Verbrenner-Aus bei BMW und Mercedes bis 2030

Bundesgerichtshof urteilt zu historischen Klimaklagen gegen deutsche Autobauer

In einem wegweisenden Verfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Automobilhersteller BMW und Mercedes-Benz verhandelt. Die Umweltschutzorganisation fordert, den beiden Unternehmen den Verkauf neuer Fahrzeuge mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu untersagen – idealerweise ab dem 31. Oktober 2030.

Kernforderung: Verbindliches Ausstiegsdatum für Verbrenner

Laut DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger basiert die Forderung auf der durchschnittlichen Betriebsdauer von Pkw von etwas mehr als 14 Jahren und dem deutschen Ziel, bis 2045 treibhausgasneutral zu sein. Die Kläger haben jedoch auch Hilfsanträge mit alternativen Zeiträumen bis 2045 oder sogar 2050 gestellt. Klinger betont, dass BMW und Mercedes sich bisher zu keinem konkreten Ausstiegsdatum verpflichten wollten, solange keine gesetzliche Vorgabe existiert. Die zentrale Frage lautet: „Ist zivilrechtlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?“ Aus Sicht der DUH ist die Antwort ein klares Nein, da Unternehmen über staatliche Regulierung hinaus Sorgfaltspflichten einhalten müssen, wenn Rechte Dritter betroffen sind.

Rechtliche Grundlage: Persönlichkeitsrecht und Klimaschutzentscheidung

Drei Geschäftsführer der DUH berufen sich vor Gericht auf ihr im Grundgesetz verankertes allgemeines Persönlichkeitsrecht. Sie argumentieren, dass BMW und Mercedes durch ihren hohen CO2-Ausstoß einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets verbrauchen, wodurch der politische Handlungsspielraum eingeschränkt wird. Dies könnte später zu weitreichenden Maßnahmen zur CO2-Reduktion führen, die ihre Freiheitsrechte einschränken. Diese Argumentation stützt sich auf den berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, der feststellte, dass das damalige Klimaschutzgesetz zu kurz griff und Nachbesserungen erforderte, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Unternehmenspositionen: Staatliche Verantwortung versus unternehmerische Pflichten

BMW argumentiert, dass das Pariser Klimaschutzabkommen kein rechtlich verbindliches CO2-Budget für einzelne Unternehmen festlege, sondern ausschließlich nationale Selbstverpflichtungen der Staaten umfasse. Ein Sprecher betonte nach der mündlichen Verhandlung Anfang März, dass die Auseinandersetzung über Klimaziele im Plenarsaal und nicht im Gerichtssaal geführt werden müsse, um die Rechtssicherheit der Unternehmen in Deutschland zu wahren. Mercedes-Benz begrüßte zwar, dass der BGH grundlegende Rechtsfragen klären werde, verwies jedoch darauf, dass gesetzliche Vorgaben zu Klimazielen Aufgabe des Gesetzgebers und nicht der Rechtsprechung seien.

Verfahrensverlauf und politischer Kontext

Bisher waren die Klagen der DUH vor den Landgerichten in München und Stuttgart sowie den Oberlandesgerichten erfolglos. Der BGH ließ jedoch die Revisionen zu, sodass die grundsätzlichen Rechtsfragen nun in Karlsruhe geklärt werden können. Politisch ist das geplante Verbrennerverbot in der Europäischen Union für 2035 vorgesehen, wobei die EU-Kommission Ende 2025 Aufweichungen und Ausnahmen vorschlug. Eine Entscheidung des BGH ist als letzte Instanz in Zivilverfahren grundsätzlich nicht mehr anfechtbar, bei Grundrechtsfragen bleibt jedoch der Gang zum Bundesverfassungsgericht möglich – eine Option, die die DUH für den Fall einer Niederlage offenhält.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration