Mutter zu Geldstrafe verurteilt: Vierjähriger Schulboykott für Töchter in Müritzregion
Mutter zu Geldstrafe für vierjährigen Schulboykott verurteilt

Vier Jahre ohne Schule: Mutter aus Müritzregion muss für Schulboykott ihrer Töchter zahlen

Eine alleinerziehende Mutter aus der Müritzregion ist wegen vorsätzlicher Entziehung ihrer Kinder von der Schulpflicht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Waren an der Müritz sprach die 44-Jährige schuldig, nachdem ihre beiden Töchter von März 2021 bis Anfang 2025 nicht die für sie zuständigen Schulen in einer Kleinstadt besucht hatten.

Begründung: Psychoterror und Erkrankungen

Die Angeklagte hatte ihr Handeln mit Erkrankungen ihrer Kinder gerechtfertigt – ein Mädchen habe unter anderem eine Gürtelrose entwickelt – und vor allem mit „Psychoterror und Gewalt an den Schulen“. Sie behauptete im Prozess, die Mädchen seien fast vier Jahre lang wegen Krankheit entschuldigt gewesen. Diese Darstellung wiesen jedoch die Leiterin der betroffenen Grundschule sowie das Schulamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte entschieden zurück.

„Wir hatten den Eindruck, dass die Mutter den Schulbesuch gar nicht wünscht“, sagte eine Zeugin vom Schulamt. Eine weitere Zeugin, eine Lehrerin mit 40 Jahren Berufserfahrung, betonte: „So etwas habe ich in meiner gesamten Laufbahn noch nicht erlebt.“ Selbst Bußgelder des Schulamtes, die schließlich auch bezahlt wurden, führten zu keiner Verhaltensänderung.

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„Kernbildung“ zu Hause und abgelehnter Antrag

Die Mutter hatte die Kinder ab März 2021 zu Hause behalten und ihnen später nach eigenem Bekunden eine „Kernbildung“ über Online-Unterricht ermöglicht. Im August 2021 stellte sie einen Antrag, dass die Mädchen „von der Präsenzpflicht in den Schulen befreit werden“. Als Hintergrund nannte sie Schläge gegen ihre Töchter und andere Übergriffe wie Anspucken oder „etwas Feuchtes in den Ranzen kippen“. Dieser Antrag wurde jedoch abgewiesen.

Trotz dieser Ablehnung behielt die Frau ihre Kinder weiterhin zu Hause. Die Schulbehörden hatten der Angeklagten wiederholt Gesprächsangebote unterbreitet, doch sie schlug diese aus oder erschien einfach nicht zu vereinbarten Terminen.

Aktuelle Situation der Töchter und richterliche Kritik

Inzwischen besucht das jüngere Kind eine andere Grundschule in einem anderen Ort, liegt jedoch zwei Jahre im Lehrplan zurück. Die ältere Tochter hat die Schule nach zehn Jahren Schulpflicht mit Abschluss der achten Klasse beendet und eine Berufsausbildung begonnen.

Richterin Alexandra Sprigode-Schwenke leitete den Prozess so, dass die Mädchen – trotz der sichtbar widerwilligen Aussagen der Mutter – nicht als Zeugen gehört werden mussten. „Das wollten wir ihnen ersparen“, erklärte die Richterin.

Zugleich äußerte Richterin Sprigode-Schwenke in diesem Fall deutliche Kritik an der Arbeit von Jugendamt und Gesundheitsamt. Das vom Schulamt alarmierte Jugendamt hatte die Familie zwar aufgesucht, aber „keine Kindeswohlgefährdung“ festgestellt. Das Gesundheitsamt habe nicht näher geprüft, wie schwer die Krankheiten der Kinder tatsächlich waren. Die Angeklagte hatte eine Untersuchung durch Amtsärzte allerdings auch abgelehnt.

„Gesundheits- und Jugendamt sind in diesem Fall zu leicht eingeknickt“, stellte die Richterin in der Urteilsbegründung fest. „Wenn jungen Menschen, wie hier geschehen, zwei Schuljahre genommen werden, dient das bestimmt nicht ihrem Wohl.“ Auch die Zeugnisse der Kinder wurden nie abgeholt.

Geldstrafe und emotionaler Ausbruch

Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro. Die Angeklagte hat trotz der offenkundigen Probleme mit ihren Kindern die ganze Zeit gearbeitet und gab ihren monatlichen Nettoverdienst mit etwa 2300 Euro an.

Ob das Fernbleiben vom Unterricht auch mit den damals problematischen Corona-Einschränkungen zusammenhing, wurde im Prozess nicht näher thematisiert. Beim Verlassen des Gerichtssaals warf die Verurteilte jedoch wutentbrannt die Tür zum Verhandlungssaal zu, was den emotional aufgeladenen Charakter des Falls unterstrich.

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