Bundesregierung plant Gesetz: Ölkonzerne müssen Spritpreiserhöhungen vorab begründen
Neues Gesetz: Ölkonzerne müssen Spritpreiserhöhungen begründen

Bundesregierung will Spritpreise mit neuem Gesetz eindämmen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der drastische Spritpreiserhöhungen an deutschen Tankstellen verhindern soll. Kern des Entwurfs ist eine Umkehr der Beweislast: Künftig müssen Mineralölkonzerne vorab sachlich begründen, warum sie ihre Preise erhöhen wollen, wenn die zugrundeliegenden Kosten nicht ebenfalls stark gestiegen sind.

Hintergrund: Irankrieg treibt Preise in die Höhe

Auslöser für die geplante Gesetzesänderung sind die rasanten Preisanstiege nach dem Ausbruch des Irankriegs Ende Februar. Seit dem Angriff der USA und Israels auf Iran sind Spritpreise von über zwei Euro pro Liter in Deutschland keine Seltenheit mehr. Während Preiserhöhungen an den Ölmärkten schnell weitergegeben werden, werden Senkungen oft nur verzögert nachvollzogen.

„Dass die Preisanstiege in Deutschland deutlich stärker ausfallen als im europäischen Durchschnitt, ist ein Hinweis darauf, dass wir strukturelle Probleme im Mineralölmarkt anpacken müssen“, sagte Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission.

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Konkrete Maßnahmen des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht mehrere konkrete Maßnahmen vor:

  • Mineralölkonzerne müssen Preiserhöhungen vorab sachlich begründen
  • Tankstellen dürfen den Preis nur einmal täglich um 12 Uhr erhöhen
  • Preissenkungen bleiben jederzeit zulässig
  • Deutliche Preissteigerungen im Kraftstoffgroßhandel können als Missbrauch eingestuft werden
  • Marktmächtigen Anbietern wird untersagt, Preise zu fordern, die die Kosten unangemessen überschreiten

Politische Reaktionen und Zeitplan

Der Gesetzentwurf ging bereits in die Ressortabstimmung und wurde parallel dem Bundestag zugeleitet. „Wenn der Wettbewerb nicht mehr fair funktioniert, darf der Staat nicht zuschauen – er muss eingreifen“, sagte Unionsfraktionsvize Sepp Müller (CDU).

Aus der CDU kamen zudem Forderungen nach einer Senkung der Energiesteuer oder einer Aussetzung der CO₂-Abgabe, während die SPD für eine Spritpreisbremse plädierte. Das Gesetz soll zeitlich befristet gelten und nach Möglichkeit innerhalb einer Woche beschlossen werden.

Aktuelle Preisentwicklung und weitere Maßnahmen

Die Spritpreise steigen weiter: Am Samstag verteuerten sich Diesel und E10 im bundesweiten Tagesdurchschnitt leicht. Ein Liter Diesel kostete 2,153 Euro (0,4 Cent mehr als am Vortag), E10 kostete 2,035 Euro (0,7 Cent mehr als am Vortag). Verglichen mit dem letzten Tag vor Kriegsbeginn war Benzin knapp 26 Cent teurer, Diesel knapp 41 Cent.

Parallel zum Gesetzentwurf beteiligt sich Deutschland an der Freigabe einer Rekordmenge Öl aus den strategischen Reserven der Internationalen Energieagentur (IEA). Das Öl soll „bald“ auf die Weltmärkte kommen – sofort in Asien und Ozeanien, ab Ende März in Amerika und Europa.

Ausblick und Evaluation

Die Änderung des Kartellrechts ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Nach dem Sommer will die Bundesregierung mit relevanten Stakeholdern die Wirksamkeit und Wirkungen in der Praxis prüfen – einschließlich möglicher Auswirkungen auf Verkehrsflüsse. Die erleichterte Missbrauchsprüfung entspricht den Aufsichtsmöglichkeiten der Kartellbehörden bei den Strom- und Gaspreisen für Endkunden.

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