Tchibo verliert erneut gegen Aldi: Kaffee-Preiskampf vor Gericht entschieden
Tchibo verliert Kaffee-Preiskampf gegen Aldi vor Gericht

Tchibo scheitert erneut im Rechtsstreit gegen Aldi Süd

Der Kaffeeröster Tchibo hat im juristischen Duell mit Aldi Süd eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung des Hamburger Unternehmens ab, das den Discounter daran hindern wollte, Kaffee zu Billigpreisen zu verkaufen. Tchibo hatte Aldi Süd vorgeworfen, seit Ende 2023 Kaffee der Eigenmarke Barissimo unter den tatsächlichen Herstellungskosten anzubieten.

Vorwurf: Bohnen zu billig verkauft

Nach Ansicht von Tchibo schadet diese Preispolitik dem fairen Wettbewerb und letztlich auch den Verbrauchern. Der Kaffeeröster sprach von zeitweisen Verlusten von zwei Euro pro Kilogramm und mehr bei bestimmten Kaffeesorten. Die Richter des Oberlandesgerichts sahen diese Argumentation jedoch nicht als stichhaltig an und bestätigten damit das Urteil der ersten Instanz vom Januar 2025.

Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tchibo hat die Möglichkeit, Revision einzulegen und die Entscheidung von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Bislang liegt noch keine schriftliche Urteilsbegründung vor, die die detaillierte Argumentation der Richter enthalten würde.

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Enttäuschung bei Tchibo

Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke zeigte sich enttäuscht von der Gerichtsentscheidung: „Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten.“ Ob der Rechtsstreit damit beendet ist, bleibt vorerst offen. Der Sprecher kündigte an, dass man zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und bewerten werde, bevor über weitere Schritte entschieden wird.

Aldi Süd äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil. Der von Aldi vertriebene Kaffee wird von der Tochtergesellschaft New Coffee produziert, was die vertikale Integration des Discounters im Kaffeemarkt unterstreicht.

Experte analysiert Machtverschiebungen

Branchenexperten sehen in dem Verfahren ein deutliches Zeichen für die veränderten Machtverhältnisse im deutschen Lebensmittelhandel. Jens-Uwe Franck, Professor für Handels- und Kartellrecht an der Universität Mannheim, kommentierte: „Der Fall illustriert, wie Lebensmittelketten Markenhersteller unter Druck setzen, indem sie Eigenmarken am Markt positionieren und sogar selbst in die Produktion einsteigen.“

Der Jurist wies darauf hin, dass das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln nicht für Verkäufe unter Herstellungskosten gelte. Diese rechtliche Unterscheidung habe das Gericht seiner Einschätzung nach „juristisch sauber begründet“.

Historischer Präzedenzfall

Der Bundesgerichtshof hatte sich bereits vor Jahren mit einem ähnlichen Fall beschäftigt. Im Jahr 2002 untersagte der Kartellsenat dem US-Einzelhandelskonzern Walmart bestimmte Billigangebote. Damals beanstandeten die Richter, dass Zucker-Raffinade und Würfelzucker unter den eigenen Einkaufspreisen angeboten wurden.

Die Richter begründeten ihr damaliges Urteil mit der überlegenen Marktmacht von Walmart in Deutschland, die kleine und mittlere Wettbewerber beeinträchtigt habe. Im aktuellen Fall zwischen Tchibo und Aldi Süd spielte diese Argumentation jedoch keine entscheidende Rolle.

Der Ausgang des Verfahrens könnte langfristige Auswirkungen auf die Preisgestaltung im deutschen Lebensmittelhandel haben, insbesondere bei stark umkämpften Produktkategorien wie Kaffee. Die Entscheidung zeigt, wie schwierig es für etablierte Markenhersteller ist, gegen die aggressive Preispolitik von Discountern rechtlich vorzugehen.

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