Tchibo erleidet juristische Niederlage gegen Aldi Süd im Kaffeepreis-Streit
Der Kaffeeröster Tchibo hat im Rechtsstreit um angeblich zu niedrige Kaffeepreise erneut eine Niederlage gegen den Discounter Aldi Süd hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung des Hamburger Unternehmens gegen ein früheres Urteil zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Richter des 6. Kartellsenats teilten nicht die Auffassung Tchibos, dass Aldi Süd mit seiner Preispolitik gegen geltendes Recht verstoße.
Der Kern des Streits: Verkauf unter Herstellungskosten
Tchibo wirft Aldi Süd vor, seit Ende 2023 Kaffee der Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten angeboten zu haben – teilweise mit Verlusten von zwei Euro pro Kilogramm und mehr. Der Kaffeeröster sieht darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und wollte dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Nach Ansicht Tchibos schadet die aggressive Preispolitik sowohl dem Wettbewerb als auch den Verbrauchern.
„Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten“, kommentierte Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke die Entscheidung. Ob der Rechtsstreit damit beendet ist, bleibt offen. Tchibo kann Revision beantragen, was bedeuten würde, dass sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen müsste. „Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung bewerten und weitere Schritte prüfen“, so Liedtke weiter. Aldi Süd äußerte sich zunächst nicht zu dem Urteil.
Rechtliche Bewertung: Mischkalkulation erlaubt
Bereits in erster Instanz war Tchibo im Januar 2025 vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert. Aus Sicht von Kartellrechtsexperten verdeutlicht das Verfahren die veränderten Machtverhältnisse im Lebensmittelhandel. „Der Fall illustriert, wie Lebensmittelketten Markenhersteller unter Druck setzen, indem sie Eigenmarken am Markt positionieren und sogar selbst in die Produktion einsteigen“, erklärte Jens-Uwe Franck, Professor für Handels- und Kartellrecht an der Universität Mannheim.
Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln gelte nicht für Verkäufe unter Herstellungskosten, so Franck weiter. „Generell gilt, dass das Kartellrecht auch marktstarken Einzelhändlern eine Mischkalkulation gestattet, bei der sie darauf setzen, einzelne Produkte zu Werbezwecken mit Verlust zu verkaufen.“ Das Gericht habe diese Position „juristisch sauber begründet“.
Historischer Präzedenzfall: Walmart-Entscheidung von 2002
Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich bereits vor Jahren mit einem ähnlichen Fall. Im Jahr 2002 untersagte der Kartellsenat dem US-Einzelhandelskonzern Walmart bestimmte Billigangebote für Zucker. Damals beanstandeten die Richter, dass Zucker-Raffinade und Würfelzucker unter den eigenen Einkaufspreisen angeboten würden. Aufgrund der damals überlegenen Marktmacht von Walmart in Deutschland beeinträchtige eine solche Praxis kleine und mittlere Wettbewerber.
Kaffeepreise auf Rekordniveau: Verbraucher zahlen deutlich mehr
Die aktuelle Auseinandersetzung findet vor dem Hintergrund stark gestiegener Kaffeepreise statt. Die Rohkaffeepreise haben zuletzt erheblich zugelegt, vor allem infolge schlechter Ernten. Laut Marktbericht der Internationalen Kaffee-Organisation ICO lag der durchschnittliche Preis für ein US-Pfund Rohkaffee (etwa 454 Gramm) im Dezember vergangenen Jahres bei ungefähr 3 US-Dollar. Im Februar 2024 waren es noch 1,82 US-Dollar.
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland müssen für das beliebte Heißgetränk deutlich tiefer in die Tasche greifen als vor ein paar Jahren. Bohnenkaffee war im Dezember laut Statistischem Bundesamt im Schnitt knapp 55 Prozent teurer als 2020. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat lag der Preis mehr als 21 Prozent höher. Auch Tchibo hat seine Preise bereits im Februar 2025 erhöht und plant für die kommende Woche weitere Anpassungen.
Deutschland: Kaffeeland mit großer Importabhängigkeit
Nach Angaben des deutschen Kaffeeverbandes werden hierzulande im Schnitt 163 Liter Kaffee pro Kopf getrunken. Bundesweit gibt es mehr als 900 Röstereien. Jährlich werden laut Verband mehr als eine Million Tonnen Rohkaffee nach Deutschland importiert, wobei ein großer Teil aus Brasilien stammt. 2025 wurden 5,4 Millionen 60-Kilo-Säcke Kaffee von dort eingeführt. Deutschland war damit größter Abnehmer von brasilianischem Kaffee, wie der Verband der Kaffee-Exporteure Cecafé kürzlich mitteilte.
Sogenannte Eckpreisartikel wie Kaffee oder Butter haben im Lebensmittelhandel eine besondere Zugkraft, weil Verbraucher hier besonders auf die Preise achten. Die Handelsketten bieten sie oft vergünstigt an, um Kunden in die Läden zu locken – eine Strategie, die nun im Fokus des juristischen Streits zwischen Tchibo und Aldi Süd steht.



