Gerichtsurteil bestätigt: DHL darf Pakete weiterhin bei Nachbarn abgeben
DHL: Paketabgabe bei Nachbarn weiter erlaubt

DHL-Pakete beim Nachbarn: Gericht bestätigt gängige Praxis

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Paketdienstleister DHL Sendungen weiterhin bei Nachbarn oder anderen Hausbewohnern abgeben darf, auch ohne dass die Empfänger dies ausdrücklich genehmigt haben. Die Richter wiesen damit eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands ab, der diese Praxis stoppen wollte.

Rechtliche Grundlage der Ersatzzustellung

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die sogenannte Ersatzzustellung, bei der Pakete nicht direkt an die adressierte Person, sondern an Dritte wie Nachbarn übergeben werden. Die Verbraucherschützer hatten kritisiert, dass DHL dabei zu viel Spielraum habe und die Regelungen nicht klar genug definiert seien. Das Gericht sah dies jedoch anders und betonte, dass die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gegen das Bürgerliche Gesetzbuch verstoßen.

Entscheidend sei aus Sicht des 13. Zivilsenats, dass DHL die Sendung nur dann abgebe, wenn nach den Umständen davon ausgegangen werden könne, dass der Nachbar zur Annahme berechtigt ist. Diese rechtliche Bewertung reiche aus, um die Praxis zu legitimieren. Die Richter verwiesen dabei auf die praktischen Erfordernisse des Paketversands im Alltag.

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Kritik der Verbraucherschützer bleibt bestehen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Regelung trotz des Urteils weiterhin für problematisch. Besonders kritisiert wird die unklare Definition, wer überhaupt als Nachbar gilt. Es bleibe unbestimmt, wie weit dieser Begriff reiche und ob auch weiter entfernte Anwohner für die Paketannahme infrage kommen könnten.

„Die Verbraucherschützer stellen nicht grundsätzlich infrage, dass Pakete beim Nachbarn abgegeben werden dürfen“, heißt es in einer Stellungnahme. „Allerdings fordern wir mehr Transparenz für die Empfänger, damit klar ist, welche Personen konkret für die Annahme in Betracht kommen.“

Praktische Hinweise für Kunden

In der Praxis informiert DHL Kunden in der Regel über folgende Wege, wo ein Paket abgegeben wurde:

  • Benachrichtigungskarte im Briefkasten
  • Online-Information im Sendungsverfolgungssystem
  • E-Mail-Benachrichtigung bei entsprechenden Kontoeinstellungen

Kunden, die keine Zustellung beim Nachbarn wünschen, können diese Option in ihrem DHL-Kundenkonto deaktivieren. Standardmäßig ist die Ersatzzustellung jedoch aktiviert, was nach dem aktuellen Urteil rechtmäßig ist.

Weiteres Verfahren möglich

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist noch nicht endgültig. Das Gericht hat eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof zugelassen, sodass der Verbraucherzentrale Bundesverband die Möglichkeit hat, in höherer Instanz erneut zu klagen. Sollte der BGH sich mit der Sache befassen, könnte dies zu einer bundesweit verbindlichen Rechtsauslegung führen.

Bis dahin gilt die aktuelle Rechtsprechung, die DHL weiterhin erlaubt, Pakete bei Nachbarn abzugeben, sofern die Umstände dies rechtfertigen. Für viele Haushalte bedeutet dies die Fortsetzung einer gängigen Praxis, die trotz gelegentlicher Kritik den Paketempfang im Alltag erleichtert.

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