Die Europäische Kommission hat klargestellt, dass hohe Kerosinpreise keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen, der Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht befreit. Auch in der aktuellen Energiekrise infolge des Iran-Kriegs haben Reisende bei Flugstreichungen Anspruch auf Erstattung, Umbuchung oder Rückbeförderung sowie auf Betreuungsleistungen am Flughafen und Ausgleichszahlungen bei kurzfristigen Stornierungen.
Unterschied zwischen hohen Preisen und Treibstoffmangel
Anders verhält es sich laut EU-Kommission, wenn ein Flug wegen tatsächlichem Treibstoffmangel ausfällt. Ein solcher Mangel könne als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, der die Airlines von der Zahlung finanzieller Ausgleichsleistungen befreit. Derzeit gebe es jedoch keine konkreten Hinweise auf Treibstoffengpässe, so die Brüsseler Behörde. Sollte der Konflikt jedoch andauern, seien Versorgungsunterbrechungen möglich, insbesondere bei Kerosin. Reisende müssten dann möglicherweise mit Beeinträchtigungen rechnen.
Hintergrund: Iran-Krieg treibt Energiepreise
Infolge der durch den Iran-Krieg gestörten Öltransporte durch die Straße von Hormus waren die Preise für den Flugtreibstoff Kerosin drastisch gestiegen. Die Lufthansa und andere Airlines wie die skandinavische SAS hatten deswegen bereits Flüge abgesagt. Die EU-Kommission betont jedoch, dass hohe Betriebskosten allein keinen Ausnahmetatbestand darstellen.
Keine nachträglichen Preiserhöhungen erlaubt
Die EU-Kommission stellte zudem klar, dass der Ticketpreis für Verbraucher von Anfang an transparent sein muss und nicht nachträglich erhöht werden darf. Treibstoffzuschläge seien nicht zulässig. Bei Pauschalreisen könnten unter Umständen andere Regeln gelten.
Prüfung alternativer Kerosinarten
Wie aus veröffentlichten Leitlinien der Kommission hervorgeht, prüfen Branchenvertreter derzeit die vorübergehende Nutzung einer anderen Kerosinart in Europa, um die Versorgung auch bei möglichen Engpässen aufrechterhalten zu können. Die EU-Kommission sieht hier keine Hindernisse und verweist auf entsprechende Regelungen der europäischen Flugsicherheitsbehörde EASA.



